Ab heute werden Klima- und Anti-Teuerungsbonus ausgezahlt. Erwachsene bekommen 500 Euro, Kinder 250. Aber auch sonst gibt es zahlreiche Zahlungen im Zuge des Anti-Teuerungspakets. Hier ein Überblick, welche Leistungen zu welchem Zeitpunkt ausbezahlt werden bzw. beantragt werden können.
August
Erhöhte Familienbeihilfe
Für Bezieher der Familienbeihilfe gibt es eine einmalige, automatische Sonderzahlung von 180 Euro pro Kind. Dieses Geld wurde bereits im August ausgezahlt.
September
Familienbonus plus
Der Familienbonus wird im September auf 2.000 Euro pro Kind (jährlich) bzw. 650 Euro für Kinder über 18 Jahre (jährlich) erhöht. Wurde der Bonus bereits während des Jahres beim Arbeitgeber eingereicht, ist im Grunde nichts mehr tun. Falls der Familienbonus nicht von der Lohnverrechnung des Arbeitgebers berücksichtigt wird, ist er über die Arbeitnehmerveranlagung Anfang 2023 zu beantragen.
300-Euro-Teuerungsausgleich
Diese Notfallmaßnahme soll Menschen nützen, die Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung, eine Ausgleichszulage, Sozialhilfe, Umschulungsgeld oder Stipendien beziehen. Außerdem jenen, die über längere Zeit Kranken- und Rehabilitationsgeld beziehen. Die Auszahlung soll im September automatisch mit der jeweiligen Leistung (z.B. AMS-Geld) erfolgen.
Schulstartgeld
Gemeinsam mit der Familienbeihilfe für den September wird ein Schulstartgeld in Höhe von 100 Euro für jedes Kind im Alter von 6 bis 15 Jahren ausgezahlt.
Klima- und Teuerungsbonus
Ab 1. September werden Klima- und Anti-Teuerungsbonus ausgezahlt. Erwachsene bekommen 500 Euro, Kinder 250.
Wer eine aktuelle Kontonummer in FinanzOnline eingetragen hat oder Leistungen über die Pensionsversicherungsanstalt bezieht, bekommt das Geld automatisch auf sein Konto überwiesen. Österreicher, deren Daten nicht bekannt sind bzw. die kein Konto haben, erhalten den Bonus in Form von Sodexo-Gutscheinen. Die Gutscheine kommen in einer Stückelung von je 50 Euro, einlösbar sind sie bis Ende 2023 bei mehreren tausend Betrieben aus allen Branchen in ganz Österreich. Die ersten Gutscheine sollten rund um den 7. September ankommen, wegen der großen Anzahl wird die Zustellung laut Ministerium bis Ende September dauern.
Einmalzahlung für Pensionisten
Zusätzlich zum Klima- und Teuerungsbonus erhalten Pensionisten von ihrem Pensionsversicherungsträger im September 2022 eine steuer- und SV-freie Einmalzahlung von bis zu 500 Euro. Die genaue Höhe der Einmalzahlung hängt von der Pensionshöhe ab. Ab 1.812 Euro netto gibt es nichts mehr.
Jänner 2023
Abschaffung der kalten Progression
Unter kalter Progression versteht man den Anstieg der Steuerbelastung durch den jährlichen Inflationsausgleich bei Löhnen und Pensionen. Bislang wurde die Steuerbelastung durch regelmäßige Steuerreformen ausgeglichen. Künftig soll der Steuertarif jährlich angepasst werden. Dazu werden Steuerstufen und Absetzbeträge mit 2/3 der Vorjahresinflation angepasst. Über die Verteilung des verbleibenden Drittels entscheidet die Politik. Der Gruppe der Arbeitnehmer und Pensionisten bringt diese Maßnahme etwa 300 Mio Euro pro Prozentpunkt Inflation. Ausgezahlt wird über die Lohnverrechnung bzw. die Arbeitnehmerveranlagung.
Valorisierung der Sozialleistungen
Sozialleistungen wie Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag, Kinderbetreuungsgeld, Studienbeihilfe und Reha-, Kranken- und Umschulungsgeld werden laufend an den Verbraucherpreisindex (VPI) angepasst werden. Weiterhin nicht angepasst werden aber Arbeitslosengeld und Notstandshilfe, was die AK kritisiert.
Senkung Unfallversicherungsbeitrag
Der Unfallversicherungsbeitrag wird ab 2023 um 0,1-Prozentpunkte gesenkt.
Frühjahr 2023
Teuerungsabsetzbetrag von bis zu 500 Euro
Die bestehenden Absetzbeträge für Geringerverdiener und Pensionisten werden für 2022 einmalig um bis zu 500 Euro erhöht (Teuerungsabsetzbetrag). Der Teuerungsabsetzbetrag muss über die Arbeitnehmerveranlagung Anfang 2023 aktiv beantragt werden. Pensionisten mit Anspruch auf die Einmalzahlung haben keinen Anspruch auf den Teuerungsabsetzbetrag.
Erhöhung Kindermehrbetrag
Der sogenannte Kindermehrbetrag, also der Steuerabsetzbetrag für Eltern mit kleinen Einkommen, wird von 450 auf 550 Euro erhöht. Er ist über die Arbeitnehmerveranlagung Anfang 2023 zu beantragen.
Energiekostenausgleich
Zur Abfederung der erhöhten Energiekosten gibt es einen Energiekostenausgleich. Die Gutscheine für den Energiekostenausgleich in Höhe von 150 Euro wurden bereits verschickt. Der Betrag wird mit der nächsten Jahresabrechnung des Stromanbieters ausbezahlt.
Zusätzliche Maßnahmen in Vorarlberg
In Vorarlberg hat die Landesregierung noch zusätzliche Maßnahmen beschlossen:
- Mehr Geld für die Bezieher von Wohnbeihilfe
- Der Familienzuschuss wird erhöht (bis maximal 600 Euro)
- Erhöht wird auch der Heizkostenzuschuss (von 270 auf 330 Euro).
Mehr Details:
(VOL.AT)
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