AA

Anti-Terror-Datei in Deutschland

Der deutsche Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat am Freitag die umstrittene Anti-Terror-Datei freigeschaltet. Sie wird von Gegner als "Datenmoloch" kritisiert.

Mit der Inbetriebnahme der Datenbank können nun bundesweit 38 Sicherheitsbehörden ihre Informationen über mutmaßliche Terroristen und deren Organisationsstrukturen austauschen. AFP gibt einen Überblick über den Aufbau der 15.000 Datensätze unfassenden Datei, die von Befürwortern als zentrales Instrument im Anti-Terror-Kampf gelobt und von Gegnern als „Datenmoloch“ kritisiert wird.

WAS WIRD GESPEICHERT? Die Datensammlung ist eine Mischung aus Index- und Volltextdatei. In einem offenen Bereich werden Grunddaten von Verdächtigen gespeichert, neben Name, Geschlecht, Geburtsort und Staatsangehörigkeit auch eventuelle Aliasnamen, Anschriften, körperliche Merkmale und Angaben zu Sprachen und Dialekten. Daneben gibt es eine erweiterte Datei, die nur mit Zustimmung der speichernden Behörde oder aber im Eilfall zur Abwehr einer akuten Gefahr abrufbar ist. Zu den so genannten erweiterten Grunddaten zählen unter anderem: E-mail-Adressen, Bank- und Telefonverbindungen, Sprengstoff- und Waffenkenntnisse, Fahr- und Flugerlaubnisse, besuchte Orte und – soweit im Einzelfall erforderlich – Angaben zur Religionszugehörigkeit.

WER WIRD ERFASST? In der beim Bundeskriminalamt angesiedelten Anti-Terror-Datei werden Mitglieder oder Unterstützer terroristischer Vereinigungen und deren Kontaktpersonen gespeichert, außerdem mutmaßliche Angehörige von Gruppierungen, die Terrororganisationen unterstützen – beispielweise Mitglieder oder Unterstützer islamistischer Spendensammelvereine. Erfasst werden auch gewaltbereite und gewaltgeneigte Extremisten, zum Beispiel terroristische Einzeltäter und Hassprediger. Die Gesamtzahl der gespeicherten Personen liegt bei rund 13.000; weniger als ein Viertel von ihnen lebt Deutschland. Personenunabhängig werden zudem Erkenntnisse gespeichert unter anderem über Vereinigungen, Stiftungen und Unternehmen.

WER HAT ZUGRIFF? Auf die Anti-Terror-Datei zugreifen können das Bundeskriminalamt, die Bundespolizeidirektion, die Landeskriminalämter, die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, der Militärische Abschirmdienst, der Bundesnachrichtendienst und das Zollkriminalamt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Zugriff auch weiteren Polizeivollzugsbehörden der Länder gewährt werden. Innerhalb der beteiligten Behörden können nur Personen auf die Datensammlung zugreifen, die hierzu ermächtigt und mit der Aufklärung oder Bekämpfung des internationalen Terrorismus betraut sind.

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Welt
  • Anti-Terror-Datei in Deutschland