Die Strafdrohung für das Vergehen der Verhetzung beträgt bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe. Neben der Bestrafung der beiden Angeklagten wurde von der Staatsanwaltschaft die Verhängung einer Verbandsgeldbuße für die FPÖ Steiermark und die Werbeagentur beantragt.
Das “Anti-Minarett-Spiel” mit dem Titel “Moschee-Baba”, in dem es im Landtagswahlkampf 2010 darum ging, Moscheen und Minarette sowie Muezzins “wegzuklicken” und dafür Punkte zu sammeln, hatte die steirische FPÖ gemeinsam mit einem Schweizer Werbefachmann Alexander Segert entwickelt. Segert hatte schon die Kampagne für ein Minarettverbot in der Schweiz gestaltet, bei der ebenfalls ein Internet-Spiel unter dem Namen “Minarett-Attack” zum Einsatz kam, das als Vorbild für die steirische Variante gedient hat. Kurzmann hatte das Spiel als Mittel bezeichnet, um ein Tabu-Thema anzusprechen, auch Segert hatte darin einen Diskussionsbeitrag gesehen.
Der Prozess wurde mit Beginn um 9.00 Uhr für einen Tag anberaumt.
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