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Anschober legte überarbeitetes Coronagesetz vor

Gesundheitsminister Anschober plant neue Corona-Maßnahmen
Gesundheitsminister Anschober plant neue Corona-Maßnahmen ©APA
Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) hat nach der sehr kritischen Begutachtungsphase der geplanten neuen Corona-Gesetzesregelungen am Montag einen neuen Entwurf zum Epidemiegesetz, zum Tuberkulosegesetz und zum Covid-19-Maßnahmengesetz vorgelegt.
Hier gelt jetzt die Maskenpflicht

SPÖ und NEOS haben sich nach einem Gespräch mit Anschober versöhnlich und zur Zusammenarbeit bereit gezeigt.

FPÖ blockiert Gesundheitsausschuss

Die FPÖ dagegen blockiert die Einberufung des Gesundheitsausschusses, dessen Vorsitz sie innehat. Sein Ressort habe die zahlreichen kritischen Stellungnahmen zum ursprünglichen Gesetzesentwurf umfassend bearbeitet und sei auf die strittigen Punkte eingegangen, sagte Anschober nach einem Gespräch mit den Parlamentsfraktionen in seinem Haus, dem die FPÖ ferngeblieben war. Der neue Gesetzesentwurf sei "deutlich verändert und die Kritik berücksichtigt worden". So ist etwa ein ursprünglich geplante Verpflichtung für Betriebe, Veranstalter und Vereine zur Sammlung und Aufbewahrung von Daten von Gästen und Besuchern ersatzlos gestrichen worden. Anschober begründet dies mit der zu großen Kritik daran. Gerade für die Gastronomie "wäre das schwer umsetzbar gewesen", so der Minister.

Anschober zeigte auch Verständnis dafür, dass die Opposition mehr Zeit für die inhaltliche Beurteilung des neuen Entwurfes, der ihnen erst gestern kurz vor Mitternacht übermittelt wurde, braucht. Kein Verständnis habe er dagegen für die FPÖ, die den Gesundheitsausschuss blockiert, "weil man vielleicht Corona nicht so schlimm findet".

Maurer über FPÖ-Blockade "entrüstet"

Grünen-Klubobfrau Sigrid Maurer zeigte sich über die Blockade der FPÖ "einigermaßen entrüstet". "Das hat es noch nie gegeben, dass ein Ausschussvorsitzender aus inhaltlichen Gründen den Ausschuss nicht abhält." Aktuell wird im Parlament darüber verhandelt, wie das Prozedere nun aussehen könnte. Ziel der Koalition ist ein Nationalratsbeschluss im Plenum an 23. September.

Eine möglichst genaue Analyse und Überprüfung der neuen Gesetzestexte forderten die Gesundheitssprecher von SPÖ und NEOS, Philip Kucher und Gerald Loacker, denn es gehe hier um einen "Eingriff in die Grund- und Freiheitsrechte", so Loacker.

SPÖ für "pragmatische Lösung"

Die SPÖ sei für eine "pragmatische Lösung", "uns ist es wichtig, dass eine kritische Analyse und zweite Begutachtung vorgenommen wird und keine Fehler passieren. Wir sind verhandlungsbereit." Für eine inhaltliche Beurteilung habe man noch keine Zeit gehabt, so Kucher.

Der SPÖ kommt in der Gesetzesentstehung eine zentrale Rolle zu, weil sie eine Verzögerung im Bundesrat erwirken kann. Blockiert sie mit den Freiheitlichen das Gesetz im Bundesrat, könnte es bis zu acht Wochen dauern, bis es in Kraft tritt - dann nämlich wenn man die Novelle in der Länderkammer einfach abliegen lässt. Würden Rot und Blau hingegen aktiv ein Veto einlegen, könnte der Nationalrat mittels Beharrungsbeschluss praktisch sofort den Bundesrat aushebeln und es ergäbe sich nur eine Verzögerung von wenigen Tagen.

Die Oppositionsparteien SPÖ und NEOS hatten sich im Vorfeld verärgert darüber geziegt, dass sie die umfassenden Gesetzesänderungen erst gestern Abend kurz vor Mitternacht bekommen haben und somit kaum Zeit hatten, sich damit ausführlich zu befassen.

Grundlage für Ampelregelung

Der neue Entwurf, der der APA vorliegt, bietet die Grundlage für die Ampelregelung sowie für eine weitgehende Ausgangssperre. Letztere muss nun im Gegensatz zur Ursprungsfassung vom Hauptausschuss des Nationalrats genehmigen werden. Auch weniger weitreichende Betretungsverbote in Unternehmen und an öffentlichen Orten müssen durch den Hauptausschuss. Zudem bekommen Landesbehörden die Möglichkeit, regional unterschiedliche Maßnahmen zu ergreifen.

Das neue Covid-Maßnahmengesetz soll nun eigene Regeln für Betretungsverbote in Betriebsstätten, Arbeitsorten und Verkehrsmitteln sowie an sonstigen öffentlichen Orten enthalten. Explizit ausgenommen ist nur der private Wohnbereich. Für Wohnungen und Hauser (inklusive Gärten, Keller, Garagen, etc.) kann die Regierung also auch künftig keine Einschränkungen erlassen. Sehr wohl sollen aber Eingriffe in privaten Räumlichkeiten möglich sein, die nicht für Wohnzwecke angemietet wurden. Dazu zählen auch Vereinslokale und Sportstätten, wie es in den Erläuterungen heißt.

Weitgehende Ausgangssperren möglich

Sollten diese Maßnahmen nicht ausreichen, um Covid-19 einzudämmen und etwa ein Zusammenbruch der medizinischen Versorgung drohen, dann soll es die Möglichkeit einer weitgehenden Ausgangssperre geben. In Abstimmung mit dem Hauptausschuss des Nationalrats könnte Anschober dann verfügen, "dass das Verlassen des privaten Wohnbereichs nur zu bestimmten Zwecken zulässig ist". Eine ähnliche Regelung hatte die Regierung schon im ersten "Lockdown" erlassen, sie war aber rechtswidrig. Nun werden die fünf Ausnahmen gesetzlich geregelt.

(APA)

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