Von Seff Dünser (NEUE)
Der Angeklagte soll am 12. Juni seinen kleinen Sohn verletzt haben. Dazu wird dem 46-Jährigen im Strafantrag vorgeworfen, er habe den Zweijährigen an den Füßen hochgehoben. Danach habe er das Kind aus einer Höhe von zehn Zentimetern auf den Boden fallen lassen. Der Bub sei mit dem Kopf auf dem Boden aufgeschlagen und habe sich dabei ein leichtes Schädelhirntrauma sowie Abschürfungen am Kopf zugezogen. Den Vorfall wertete die Staatsanwaltschaft Feldkirch als leichte Körperverletzung.
Der Angeklagte bestritt bei der gestrigen Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch den Vorwurf. Es sei eine Idiotie, zubehaupten, er habe sein leibliches Kind an den Füßen hochgehoben und dann fallen lassen, sagte der Angeklagte. Über diesen Anklagepunkt wurde gestern noch nicht entschieden. Staatsanwalt Heinz Rusch beantragte Zeugen. Daraufhin setzte Richter Richard Gschwenter das Verfahren vorläufig aus. Darüber wird nun voraussichtlicham Bezirksgericht Feldkirch geurteilt werden. Schuldig gesprochen wurde der Angeklagte am Mittwoch am Landesgericht wegen neuerlicher Verletzung der Unterhaltspflicht. Dafür wurde der mit fünf Vorstrafen belastete Arbeitslose zu acht Monaten Gefängnis verurteilt. Hinzu kommen eineinhalb Haftmonate aus einer offenen Vorstrafe wegen nicht bezahlter Alimente. Damit beträgt die Gesamtstrafe neuneinhalb Monate Gefängnis. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, denn der Angeklagte und der Staatsanwalt nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Nach Ansicht des Richters hat der Angeklagte seit Juni 2017 seinen zwei Kindern, die nicht beiihm leben, keinen Unterhalt bezahlt. Die Zahlungsrückstände belaufen sich auf jeweils 11.000 Euro.
Haft
Der Angeklagte habe schon einmal eine Haftstrafe wegen Unterhaltsschulden verbüßt, sagte der Richter in sei ner Urteilsbegründung. Weil er nunmehr rückfällig geworden sei, habe sich der Strafrahmen auf bis zu zwei Jahre Gefängnis erhöht.
„Sie haben mich lange genug an der Nase herumgeführt und behauptet, sie würden nachzahlen“, merkte Richter Gschwenter an – hatte er doch die erste Verhandlung im Juli vertagt, um dem Angeklagten noch einmal eine Chance zu geben. Hätte er seine Unterhaltsschulden bis zum Ende der Gerichtsverhandlung bezahlt, wäre er nicht verurteilt worden. Gestern gab der Angeklagte an, er habe alles nachbezahlt. Er habe nichts bezahlt, erwiderte die zuständige BH-Sachbearbeiterin als Zeugin.
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