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Anklage: Vater verletzt seinen zweijährigen Sohn

Das Urteil ist nicht rechtskräftig
Das Urteil ist nicht rechtskräftig ©APA
Feldkirch - 46-Jähriger soll Kind absichtlich fallen lassen haben – noch kein Urteil zu angeklagter Körperverletzung, aber zu Unterhaltspflichtverletzung.

Von Seff Dünser (NEUE)

Der Angeklagte soll am 12. Juni seinen kleinen Sohn verletzt haben. Dazu wird dem 46-Jährigen im Strafantrag vorgeworfen, er habe den Zweijährigen an den Füßen hochgehoben. Danach habe er das Kind aus einer Höhe von zehn Zentimetern auf den Boden fallen lassen. Der Bub sei mit dem Kopf auf dem Boden aufgeschlagen und habe sich dabei ein leichtes Schädelhirntrauma sowie Abschürfungen am Kopf zugezogen. Den Vorfall wertete die Staatsanwaltschaft Feldkirch als leichte Körperverletzung.

Der Angeklagte bestritt bei der gestrigen Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch den Vorwurf. Es sei eine Idiotie, zubehaupten, er habe sein leibliches Kind an den Füßen hochgehoben  und dann fallen lassen, sagte der Angeklagte. Über diesen Anklagepunkt wurde gestern noch nicht entschieden. Staatsanwalt Heinz Rusch beantragte Zeugen. Daraufhin setzte Richter Richard  Gschwenter das Verfahren vorläufig aus. Darüber wird nun voraussichtlicham Bezirksgericht Feldkirch geurteilt werden. Schuldig gesprochen wurde der Angeklagte am Mittwoch am  Landesgericht wegen neuerlicher Verletzung der Unterhaltspflicht. Dafür wurde der mit fünf Vorstrafen belas­tete Arbeitslose zu acht Mona­ten Gefängnis verurteilt. Hinzu kommen eineinhalb Haftmonate aus einer offenen Vorstrafe we­gen nicht bezahlter Alimente. Damit beträgt die Gesamtstrafe neuneinhalb Monate Gefängnis. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, denn der Angeklagte und der Staatsanwalt nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Nach Ansicht des Richters hat der Angeklagte seit Juni 2017 sei­nen zwei Kindern, die nicht beiihm leben, keinen Unterhalt bezahlt. Die Zahlungsrückstände belaufen sich auf jeweils 11.000 Euro.

Haft

Der Angeklagte habe schon einmal eine Haftstrafe wegen Unterhaltsschulden ver­büßt, sagte der Richter in sei­ ner Urteilsbegründung. Weil er nunmehr rückfällig geworden sei, habe sich der Strafrahmen auf bis zu zwei Jahre Gefängnis erhöht.

„Sie haben mich lange genug an der Nase herumgeführt und behauptet, sie würden nachzah­len“, merkte Richter Gschwenter an – hatte er doch die erste Ver­handlung im Juli vertagt, um dem Angeklagten noch einmal eine Chance zu geben. Hätte er seine Unterhaltsschulden bis zum Ende der Gerichtsver­handlung bezahlt, wäre er nicht verurteilt worden. Gestern gab der Angeklagte an, er habe alles nachbezahlt. Er habe nichts be­zahlt, erwiderte die zuständige BH-Sachbearbeiterin als Zeugin.

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