AA

Anklage: Mutter hat Baby schwer verletzt

Bei dem Baby sind Folgeschäden zu befürchten.
Bei dem Baby sind Folgeschäden zu befürchten. ©VOL.AT/Rauch/Pixabay
Unzuständigkeitsurteil am Oberlandesgericht bestätigt: Nun wird sogar wegen absichtlich schwerer Körperverletzung verhandelt werden.

Von Seff Dünser/NEUE

Man muss sich bewusst sein, dass man einen Säugling schwer verletzt oder möglicherweise sogar tötet, wenn man ihn derart heftig schüttelt“, sagte Gerichtsmediziner Walter Rabl in der ersten Verhandlung am Landesgericht Feldkirch.

Schädelbruch

Eine Dornbirnerin (29) hat nach Ansicht der Staatsanwaltschaft im November 2017 ihr zwei Monate altes Baby mit erheblicher Gewalt gepackt und geschüttelt und dabei schwer verletzt. Bei dem kleinen Mädchen wurden im Dornbirner Krankenhaus Einblutungen in die Hirnhaut, Netzhauteinblutungen, ein Schädelbruch, eine Hirndrucksteigerung und mehrere Rippenbrüche festgestellt.

Zudem sollen die unbescholtene Kindesmutter und der Kindesvater (27) das schwer verletzte Babynicht sofort zu einem Arzt gebracht haben. Dazu erfolgte die Anklage wegen Quälens von Unmündigen.

Was das Schütteln des Säuglings anbelangt, wurde die verheiratete Mutter von drei Kindern wegen des Verbrechens der schweren Körperverletzung mit einem Strafrahmen von sechs Monaten bis fünf Jahren Haft angeklagt.

Unzuständig

Beim Strafprozess am Landesgericht im Jänner verkündete Richterin Nadine Heim zur angeklagten schweren Körperverletzung ein Unzuständigkeitsurteil. Denn die Strafrichterin hegt den Verdacht, dass die angeklagte Frau sogar eine absichtlich schwere Körperverletzung mit einer Strafdrohung von ein bis zehn Jahren Gefängnis zu verantworten haben könnte. Für dieses Delikt ist statt einer Einzelrichterin ein Schöffensenat mit drei Richtern zuständig.

Am Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) wurde gestern die Entscheidung der Feldkircher Richterin bestätigt, wie OLG-Sprecher Wigbert Zimmermann mitteilte. Demnach wird nun am Landesgericht in einem Schöffenprozess wegen absichtlich schwerer Körperverletzung verhandelt werden. Die OLG-Richter gaben am Dienstag den Berufungen der Staatsanwaltschaft und der Angeklagten keine Folge.

Dauerschäden zu befürchten

Die Angeklagte gab bei der Verhandlung im Jänner an, sie habe ihr Baby nicht geschüttelt. Die Verletzungen seien wohl im Krankenhaus entstanden, bei der Geburt oder bei einer späteren Behandlung. Dazu sagte aber Gerichtsmediziner Rabl, das sei ausgeschlossen. Der Gutachter gab zu Protokoll, mit hoher Wahrscheinlichkeit seien Dauerschäden bei dem verletzten Baby zu befürchten. Der Kopf des Kindes sei relativ groß und befinde sich im obersten Bereich der Norm. Die Feldkircher Richterin gab zur Abklärung von Dauerschäden am Gehirn und an einem Auge zwei Gutachten in Auftrag.

(Red.)

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Vorarlberg
  • Anklage: Mutter hat Baby schwer verletzt