Der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Martin Steltner, bestätigte am Donnerstag einen Bericht des “Kölner Stadt-Anzeigers” (Freitag). Nach Angaben der Zeitung soll der Prozess gegen Nadja Auermann am 19. Mai vor dem Amtsgericht Berlin stattfinden. Steltner wollte kein konkretes Datum nennen, bestätigte aber, dass es bereits einen Prozesstermin gebe.
Der Staatsanwaltssprecher machte keine Angaben über die Höhe des in Frage stehenden Steuerentzugs. Die Anwälte der beiden Angeklagten wollten sich dem Bericht zufolge nicht zu den Vorwürfen gegen ihre Mandanten äußern.
Laut “Kölner Stadt-Anzeiger” soll Auermanns Ex-Ehemann Wolfram Grandezka wegen Beihilfe mitangeklagt sein. Topmodel Nadja Auermann soll in den Jahren 1999 bis 2002 keine Einkommensteuer in Deutschland gezahlt haben, obwohl sie nach Auffassung der Anklagebehörde ihren Lebensmittelpunkt in Berlin und nicht in Monaco hatte. Somit sei sie in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig gewesen.
(Quelle: APA)
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