Dies erklärte eine Sprecherin der WKStA am Montag gegenüber der APA und bestätigte damit einen Online-Bericht der “Presse”. Meischberger und die zwei Vorstände waren vergangene Woche in erster Instanz freigesprochen worden.
Die WKStA habe nun Nichtigkeitsbeschwerde gegen alle drei Freisprüche angemeldet, nun müsse man auf die schriftliche Ausfertigung des Urteils warten. Dann werde geprüft, ob die Nichtigkeitsbeschwerde ausgeführt werde oder nicht, erläuterte die Sprecherin.
Die Anklage hatte den drei Beschuldigten Untreue vorgeworfen. Meischberger hatte von der UBM 600.000 Euro bekommen. Nach seinen Angaben und den Angaben der UBM-Vorstände war ihm die Zahlung als Provision für einen Tipp für ein Münchner Hotelprojekt gezahlt worden. Die Ermittler hatten ursprünglich einen Zusammenhang mit der Einmietung von Teilen der Finanz in ein UBM-Gebäude in der Wiener Brehmstraße vermutet, waren aber von diesem Verdacht mangels Beweisen wieder abgekommen. Finanzminister war zu der Zeit Karl-Heinz Grasser, der mit Meischberger befreundet war. Am 20. April hatte Richter Michael Tolstiuk die drei Angeklagten am Wiener Straflandesgericht “im Zweifel” freigesprochen. (APA)
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