Selbst eine Ausweitung der Obsorge-Überprüfung auf zusätzliche behördliche Schritte könne solche Situation wie bei Anita K. nicht immer verhindern. Da die Formulare nach wie vor von den leiblichen Eltern unterzeichnet werden könnten. “100 Prozent, dass man so etwas hintanstellen kann, wird es nicht geben”, meinte die Jugendanwältin.
Die getilgte Vorstrafe alleine wäre wiederum kein Grund gewesen, die Jugendlichen gegen ihren Willen von dem Mann wegzubringen. “Wenn man ihm nichts nachweisen kann, kann man ihn nicht rausgeben aus der Familie – wenn die Mädchen nichts erzählen”, so Pinterits. Teenager könne man nicht einfach in eine andere Betreuungssituation geben, wenn sie das nicht wollen, da sie dann erfahrungsgemäß einfach davonlaufen würden. Und bei Missbrauch spiele die Ambivalenz der Opfer eine wichtige Rolle. Pinterits: “Man kann nur versuchen, über die Beziehungsebene Angebote zu setzen.”
Im Fall von Anita K. könnte der 54-Jährige in der Öffentlichkeit einfach als der Vater der Mädchen “durchgegangen” sein. “Er dürfte seine Rolle sehr gut gespielt haben”, meinte Pinterits. “Offensichtlich hat keiner von ihm die Obsorgebestätigung gewollt.”
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