Der 47-jährige Hans Linz gestand: “Sie haben mich überzeugt, dass meine Handlungen entgegen meiner persönlichen Überzeugung unrecht waren.” Gegenüber Richterin Sabine Anzenberger fügte er hinzu: “Es geht nicht um das Wollen, sondern das Tun.” Auch die Schadenshöhe der ausgedehnten Anklage von mehr als 35 Mio. Euro erkannte Linz an: “Es tut mir sehr leid.” Die vergangenen Verhandlungstage, die Erklärungen der Richterin und die U-Haft hätten ihn zum Nachdenken gebracht.
Linz bekannte sich in fast allen Anklagepunkten schuldig, außer im Falle der seinem Neffen Roland Linz zugeschanzten 40.000 Euro. Richtig sei aber, dass er seiner minderjährigen Tochter ein Reihenhaus im Wert von rund 189.000 Euro geschenkt habe, als er merkte, dass das AvW-Konglomerat den Bach hinunter geht.
Außerdem gestand er ein, dem DSV Leoben 12 Mio. Euro ohne entsprechende Gegenleistung überlassen zu haben: “Ich dachte das ist in Ordnung, da ein Anwalt des Vereins den Vertrag aufgesetzt hatte,” begründete Linz. Hinzu kamen auch noch die abgetretenen Transferrechte für diverse Spieler. “Sie haben locker auf insgesamt 16,6 Mio. Euro gegenüber dem DSV verzichtet”, fasste Anzenberger zusammen. “Das ist richtig,” meinte der 47-Jährige knapp.
Hans Linz zum Verbleib des Geldes
Danach wollte die Richterin zum wiederholten Male wissen, wo das Geld geblieben sei, das von Gutachter Fritz Kleiner nirgends gefunden werden konnte – immerhin einige Millionen Euro. Linz meinte, dass im Oktober 2008 keines mehr übrig gewesen sei. Deshalb habe er auf “seine” 12.000 Genussscheine, die bei Wolfgang Auer-Welsbach in einem Depot gelagert hätten sein sollen, zugreifen wollen. Diese Zertifikate sind aber bis heute nicht aufgetaucht.
Auer-Welsbach selbst wies die Behauptungen seines ehemaligen Geschäftspartners und Freund als “Frechheit” zurück: “Ich hätte ihm doch nie mehr als 200 Millionen Schilling geschenkt.” Linz verbreite “Lügen oder Schutzbehauptungen”. Der bereits wegen Betrugs zu acht Jahren Haft verurteilte AvW-Chef, der seine Strafe in der Justizanstalt Klagenfurt absitzt, meinte, er wisse nicht genau, wie viele Genussscheine Linz tatsächlich gezeichnet hat. Zum Schluss seien es vielleicht 50 Stück gewesen. Im Verfahren genannte 3.500 Stück habe er jedenfalls nicht besessen, er könnte sie aber für Kunden vermittelt haben, räumte Auer-Welsbach ein. Von der sogenannten “Barschiene” des Angeklagten wollte er wiederum bis Herbst 2008 nichts gewusst haben.
Das Leobner Gericht hat unter Verweis auf Konkursverfahren sämtliche Privatbeteiligten-Anschlüsse im Strafverfahren zurückgewiesen. Anlegeranwälte wollen dagegen beim Oberlandesgericht (OLG) Graz Beschwerde einlegen. Der Prozess wird in den kommenden Tagen mit der Einvernahme weiterer Zeugen fortgesetzt. Unterdessen haben die geschädigten AvW-Anleger, die ihre Genussscheine über Hans Linz bezogen haben, trotz Geständnisses schlechte Karten.
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