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Angeklagte im Osterfestspiele-Prozess verurteilt

Drei Jahre und zwei Monate Haft für Kretschmer
Drei Jahre und zwei Monate Haft für Kretschmer
Mehr als vier Jahre nach Auftauchen von mutmaßlichen Malversationen in der Höhe von rund zwei Mio. Euro bei den Salzburger Osterfestspielen ist der im September 2013 gestartete Strafprozess nach fast 35 Verhandlungstagen am Dienstag zu Ende gegangen. Der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richterin Daniela Meniuk-Prossinger hat die zwei Hauptbeschuldigten zu unbedingten Haftstrafen verurteilt.


Die Schuldsprüche sind nicht rechtskräftig. Der erstangeklagte, ehemalige Technische Direktor der Salzburger Festspiele, Klaus Kretschmer, wurde wegen Untreue und schweren gewerbsmäßigen Betruges zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt. Kretschmer hatte sich nur in einem kleinen Teilbereich geständig gezeigt. Der zweitangeklagte, frühere Geschäftsführer der Osterfestspiele, Michael Dewitte, fasste wegen Untreue eine Strafe von drei Jahren und zehn Monaten aus. Dewitte hatte im Verfahren stets seine Unschuld beteuert. Er war nach Publikwerden von möglichen finanziellen Ungereimtheiten Ende 2009 von den Osterfestspielen entlassen worden. Kretschmer verlor Anfang 2010 seinen Job.

Ein ebenfalls angeklagter Medienkaufmann aus Deutschland war wegen überhöhter Rechnungen und Scheinrechnungen für Bühnenausstattungen in Höhe von rund 323.000 Euro bereits am 25. November 2013 wegen gewerbsmäßig schweren Betruges zu 24 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Dieses Urteil ist inzwischen rechtskräftig geworden.

Der Strafrahmen für Kretschmer und Dewitte hat jeweils von einem Jahr bis zu zehn Jahren betragen. Die Strafbemessung liege somit bei einem Drittel, erklärte die Vorsitzende heute nach der Urteilsverkündung. Kretschmers Verteidiger Leopold Hirsch sowie Dewittes Verteidiger Johann Eder meldeten Bedenkzeit an. Staatsanwalt Michael Schindlauer gab keine Erklärung ab. Deshalb sind die Urteile auch nicht rechtskräftig.

Die Vorwürfe an die beiden Beschuldigten betrafen laut Anklage vorwiegend ungerechtfertigte Provisionen und Gehaltszahlungen. Kretschmer soll die Osterfestspiele GmbH und die Salzburger Festspiele laut Anklage um rund 1,5 Mio. Euro geschädigt haben, Dewitte die Osterfestspiele GmbH um rund 1,6 Mio. Euro. Der Schöffensenat folgte in der Urteilsbegründung großteils der Argumentation der Staatsanwaltschaft. So habe Dewitte rund 800.000 Euro an Gehaltszahlungen rechtsgrundlos an Kretschmer überwiesen. Der Schöffensenat habe den Eindruck gehabt, die beiden Angeklagten würden “bloße Schutzbehauptungen tätigen”, sagte die Richterin.

Dewitte habe sich zudem ein fünfprozentige Provision von Sponsoreinnahmen der Osterfestspiele ausbezahlt, “obwohl ihm keine Provisionszusage erteilt wurde”, erläuterte die Vorsitzende weiters. Auch ein “Gehalt” von rund 35.000 Euro im Zusammenhang mit dem geplatzten European Art Forum (EAF) habe sich Dewitte widerrechtlich zukommen lassen. “Es gab keine Rechtsgrundlage dafür. Dem Angeklagten war klar, dass das EAF ohne Vermögen war”, sagte Meniuk-Prossinger.

Kretschmer wurde neben den Untreuehandlungen bezüglich der rund 800.000 Euro an Gehaltszahlungen u.a. auch angelastet, er habe zusammen mit dem bereits verurteilten, voll geständigen Medienkaufmann die Salzburger Festspiele wegen erhöhter Rechnungen und Scheinrechnungen für Bühnenausstattungen in Höhe von rund 323.000 Euro geschädigt, was die Staatsanwaltschaft als schweren, gewerbsmäßigen Betrug wertete. Zu diesem Vorwurf zeigte sich Kretschmer in zwei von sechs Fakten geständig, es handelt sich dabei um sogenannte “Kickback-Zahlungen” in der Höhe von rund 145.000 Euro für eine Hubpodium- und Stahlkonstruktion. Aber auch in dieser Causa wurde Kretschmer zur Gänze schuldig gesprochen.

Lediglich vom Anklagepunkt, der die angeblich ungerechtfertigten Provisionen in der Höhe von 300.000 Euro aus einer Zuwendung der Vidyaev-Stiftung betrifft, wurden die beiden Angeklagten freigesprochen, Kretschmer zudem zur Anklage hinsichtlich von rund 1.400 Arbeitsstunden-Zeitaufzeichnungen. Hier war dem Schöffensenat die Beweislage zu dünn.

Kretschmer und Dewitte wurden darüber hinaus zu einem Kostenersatz von 839.620 Euro zur ungeteilten Hand an die Osterfestspiele GmbH innerhalb von 14 Tagen verurteilt, Dewitte zudem zu 423.554 Euro, die ebenfalls binnen 14 Tagen fällig werden.

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