Angebliche Millionärin muss vorerst doch nicht in Strafhaft

Aus dem Gerichtssaal - Von Seff Dünser
Die Deutsche gab sich in Vorarlberg als reiche Geschäftsfrau mit einem Bankkontostand von 58 Millionen Euro und mit Firmen in Deutschland und Spanien aus. Stattdessen war sie nach Ansicht der Feldkircher Richter eine Serienbetrügerin in Geldnöten, die etwa ein Haus gekauft, aber den Kaufpreis von 900.000 Euro nicht entrichtet hat. Demnach hat die 49-Jährige unter anderem auch den 10.000 Schweizer Franken teuren Plan für einen Swimmingpool mit integriertem Whirlpool nicht bezahlt. Und einem Friseur blieb die Männer umgarnende Dame die 1550 Euro betragende Rechnung für eine Haarverlängerung schuldig.Dafür wurde die mit drei einschlägigen Vorstrafen belastete Angeklagte im April am Landesgericht zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Der Schuldspruch erfolgte wegen gewerbsmäßig schweren Betrugs, Untreue und Anstiftung zum Amtsmissbrauch. Der Strafrahmen betrug ein bis zehn Jahre Haft.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat nun aber das erstinstanzliche Urteil wegen Rechtsfehlern aufgehoben. Die Wiener Höchstrichter ordneten einen neuen Prozess am Landesgericht mit einem anderen Schöffensenat an. Denn nach Ansicht der OGH-Richter war die Feldkircher Entscheidung mangelhaft begründet. Demnach fehlten nachvollziehbare gerichtliche Feststellungen dazu, dass die Angeklagte andere tatsächlich täuschen und sich so unrechtmäßig bereichern wollte. Und auch zum Vorsatz, die Betrügereien immer wieder und damit gewerbsmäßig begangen zu haben.
Kontoüberziehungen
Von Amts wegen aufgehoben haben die Höchstrichter auch den für sie nicht nachvollziehbaren Untreue-Schuldspruch. Dabei geht es auch um die Frage, ob die Kontoüberziehungen der Angeklagten als Betrug statt als Untreue zu werten sind. Zweifelhaft ist für den OGH-Richtersenat zudem, ob der Schuldspruch wegen Anstiftung zum Amtsmissbrauch gerechtfertigt war. Eine Mitarbeiterin der Gebietskrankenkasse hatte der Angeklagten persönliche Daten von Versicherungsnehmern verraten.
Freispruch bestätigt
Bestätigt hat der OGH hingegen den nunmehr rechtskräftigen Freispruch des Zweitangeklagten. Demnach hatte der unbescholtene Immobilienmakler keine Absicht, die Erstangeklagte beim Betrug von 32.000 Euro an einem Geld veranlagenden Landwirt zu unterstützen. Des Weiteren war dem 63-jährigen Unterländer keine versuchte Anstiftung zum Amtsmissbrauch anzulasten. Er hat vergeblich eine Polizistin um die Ausforschung von Autofahrern gebeten, die vor seinem Büro geparkt hatten.
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