Bei der nächsten Verhandlung am 5. Juli soll der Kakadu dem Richter und einem Tierarzt seine Flugkünste vorführen. Der Kläger fordert nun die Rückabwicklung des Geschäftes, da er sich vom Kärntner betrogen fühlt. Der Villacher führt ins Treffen, dass die Mängel erst nach der Übergabe des Tieres aufgetreten seien. Die Vogelart ist in Australien beheimatet, wird aber auch gerne außerhalb seiner Heimat gezüchtet.
Nun müssen die Sachverständigen über den Streitfall entscheiden. Der Versuchsflug findet aus Platzgründen nicht im Landesgericht, sondern auf dem Klagenfurter Messegelände statt.
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