Das Gericht argumentiert sinngemäß, dass sich Gabalier die öffentlichen Aussagen des Konzerthaus-Chefs gefallen lassen muss, da auch er, Gabalier, am öffentlichen Diskurs teilnehme, schrieb das der “Standard”. Naske habe implizite Tatsachenbehauptungen geäußert, keine (allenfalls vorwerfbare) Werturteile.
Interview löste Streit zwischen Gabalier und Naske aus
Ein Interview der Tageszeitung “Presse” mit Naske hatte den Streit ausgelöst. Er würde Gabalier, anders als der Musikverein, nicht auftreten lassen, “weil das Signale sind. Man muss wissen, wer Gabalier ist und wofür er steht”, sagte der Konzerthaus-Chef damals.
Gabalier hat Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt, nun ist als zweite Instanz das Oberlandesgericht (OLG) Wien am Zug, schrieb der “Standard”. Anhängig sei außerdem noch jene Klage, die Gabaliers Tonstudio Stall-Records gegen das Konzerthaus und Naske eingebracht hat. Naskes Aussagen seien “herabsetzend”, Gabalier werde ins rechte Eck gerückt, was wirtschaftliche Einbußen zur Folge habe, heißt es darin. “Einen Antrag auf einstweilige Verfügung wies das Handelsgericht ab, nun wartet man einmal auf die Entscheidung des OLG”, hieß es im Bericht.
(APA/Red)
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.