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Andelsbuch: Stark alkoholisierter Landbusfahrer aus Verkehr gezogen

Dem betroffenen Busfahrer droht nun ein Strafverfahren
Dem betroffenen Busfahrer droht nun ein Strafverfahren ©VOL.AT
Pascal Pletsch (VOL.AT) pascal.pletsch@russmedia.com
Andelsbuch - Einen unfreiwilligen Zwischenstopp mussten die Fahrgäste eines Landbusses Ende September einlegen. Der Fahrer musste nach einer Alkoholkontrolle seinen Führerschein noch an Ort und Stelle abgeben.

Wie erst heute bekannt wurde, war der Bus, aus Dornbirn kommend, gegen 23 Uhr in Richtung Bregenzerwald unterwegs. Einem Pkw Lenker fiel auf, dass der Bus immer wieder Schlangenlinien fuhr.

Polizei stoppt Landbus

Daraufhin verständigte der Mann die Polizei, welche den Bus schließlich in Andelsbuch stoppte. Bei dem vor Ort durchgeführten Atemtest wurde eine erhebliche Alkoholisierung des Busfahrers festgestellt und ihm wurde der Führerschein noch an Ort und Stelle abgenommen.

Ersatzfahrer bringt Passagiere sicher nach Hause

Von Seiten der ÖBB Postbus, dessen Fahrzeuge im Auftrag des Verkehrsverbundes Vorarlberg im Einsatz sind, wurde unverzüglich ein Ersatzfahrer organisiert, der die Passagiere schließlich sicher an ihr Ziel brachte.

Keine Toleranz bei Alkohol

Auf Nachfrage bei ÖBB Postbus wurde der Vorfall mit Bedauern bestätigt.  Neben der ohnehin bekannten gesetzlichen 0,0 Promille Grenze für Berufskraftfahrer, würden die Fahrer auch in internen Schulungen immer wieder klar darauf hingewiesen welche Konsequenzen ein Verstoß zur Folge habe.

Darauf angesprochen, erklärt der Pressesprecher, dass in den vergangenen Jahren kein vergleichbarer Fall bekannt sei. “Wir beschäftigen in Vorarlberg rund 300 Busfahrer, die sich ihrer Verantwortung für die Passagiere sehr bewusst sind”, so der Pressesprecher. “Ein derart verantwortungsloses Handeln können wir deshalb nicht akzeptieren und dementsprechend gibt es hier auch null Toleranz.”

Kündigung noch vor Ort

Dem betroffenen Busfahrer droht nun nicht nur ein Strafverfahren, ihm wurde auch unverzüglich von seinem Vorgesetzten die fristlose Kündigung ausgesprochen.

 

 

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