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Amtsmissbrauch in der Walgaukaserne: Bedingte Haft für Unteroffizier

Die Bundesheer-Kaserne in Bludesch - ein "Sauhaufen"?
Die Bundesheer-Kaserne in Bludesch - ein "Sauhaufen"? ©VOL.AT/Steurer
Der ehemalige Leiter der Verpflegung in der Bludescher Walgaukaserne soll sich selbst bereichert haben. Wegen der Verbrechen des Amtsmissbrauchs wurde der unbescholtene 54-Jährige am Dienstag am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten Haftstrafe von zehn Monaten verurteilt.

Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richter Norbert Melter ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Der Strafrahmen betrug sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis.

Palette Dosen billig weiterverkauft

Nach Ansicht des Gerichts hat der Vizeleutnant eine Palette mit Red-Bull-Dosengetränken einem Koch der Kaserne billig verkauft. Die 3730 Euro betragende Rechnung für den Kauf der Getränke in einem Großmarkt habe aber das Bundesheer bezahlt.

Zudem hat der ehemalige Präsident der Vorarlberger Unteroffiziersgesellschaft nach Überzeugung des Gerichts einen Kasernen-Mitarbeiter damit beauftragt, drei Mal Lebensmittel der Kaserne im Gesamtwert von 300 Euro mit dem Auto zum Angeklagten nach Hause zu transportieren.

Gesamtschaden: 90.000 Euro

Freigesprochen wurde der entlassene Unteroffizier von den Vorwürfen, noch mehr Heeres-Lebensmittel aus der Kaserne abgezweigt, einen sich selbst bedienenden Koch erpresst und zu Gratis-Essen in der Kaserne eingeladen zu haben. Die meisten Punkte der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft hat Richter Melter ausgeschieden. Darüber wurde gestern noch nicht entschieden. Angeklagt ist ein Gesamtschaden von 90.000 Euro.

“Ein Sauhaufen”

Der Angeklagte bestreitet sämtliche Vorwürfe: “Ich habe mich niemals persönlich bereichert.” Sein Verteidiger Bertram Grass sagte, es habe “eine Vielzahl an Irregularitäten” in der Kaserne gegeben. Der Anwalt sprach von “einem Sauhaufen”. Bundesheer-Mitarbeiter hätten sich offenbar selbst bedient. Allerdings habe er den Eindruck, dass “man sich am Angeklagten abputzt”. Grass ersuchte um eine Diversion. Staatsanwalt Daniel Rusch und Richter Melter sprachen sich dagegen aus.

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