Von Seff Dünser (NEUE)
Wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs mit unerlaubten Datenabfragen wurde gegen eine Mitarbeiterin der Vorarlberger Gebietskrankenkasse (VGKK) ermittelt. Die Staatsanwaltschaft Feldkirch hat das Strafverfahren gegen die Beschuldigte mit einer Diversion eingestellt. Das teilte gestern auf Anfrage Behördensprecher Heinz Rusch mit. Die GKK-Mitarbeiterin soll privat Daten von GKK-Versicherten abgefragt und die vertraulichen Informationen dann einer Freundin weitergegeben haben.
Bei der Freundin der GKK-Bediensteten handelt es sich um jene vorbestrafte Angeklagte, die am vergangenen Freitag am Landesgericht wegen gewerbsmäßig schweren Betrugs, Untreue und Anstiftung zum Amtsmissbrauch zu drei Jahren Gefängnis verurteilt wurde. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Die 49-jährige Angeklagte hat sich nach Ansicht der Richter als reiche Geschäftsfrau ausgegeben und Männer um 975.000 Euro betrogen. Laut Urteil hat die Deutsche zudem Banken um einen fünfstelligen Betrag geschädigt.
Die Angeklagte ist eine Freundin der GKK-Mitarbeiterin und hat sie nach den gerichtlichen Feststellungen zum Amtsmissbrauch angestiftet.
Diversion
Staatsanwalt Rusch machte keine Angaben dazu, mit welcher Diversion das Amtsmissbrauch-Verfahren gegen die GKK-Angestellte eingestellt wurde. In vergleichbaren Fällen wurden in der Vergangenheit drei- bis vierstellige Geldbußen gewährt.
Mit der diversionellen Erledigung blieb der Beschuldigten eine Anklage wegen Amtsmissbrauchs erspart. Rechtlich wurde die GKK-Mitarbeiterin einer Beamtin gleichgestellt. Deshalb wurde gegen sie wegen des Verdachts des Missbrauchs der Amtsgewalt ermittelt. Für das Verbrechen sieht das Strafgesetzbuch sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis vor. Der Oberste Gerichtshof (OGH) erlaubt jedoch inzwischen Diversionen bei Amtsmissbrauch. Diversionen sind die mildesten Sanktionen und gelten nicht als Vorstrafen.
Zweitangeklagte
Der Lebensgefährte der beschuldigten GKK-Mitarbeiterin war im Schöffenprozess gegen die mutmaßliche Betrügerin der Zweitangeklagte. Der unbescholtene 63-Jährige wurde im Zweifel freigesprochen – nicht rechtskräftig. Ihm wurde in der Anklageschrift neben einem Beitrag zu einem schweren Betrug der Erstangeklagten auch versuchte Anstiftung zum Amtsmissbrauch zur Last gelegt. Er soll eine Polizistin erfolglos um eine Halterabfrage und damit um die Ausforschung einer Person gebeten haben, die vor seinem Büro das Auto geparkt hatte.
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