Aus diesem Grund riet ÖAMTC-Touristikerin Erika Kabourek in einer Aussendung am Donnerstag zu einer gesunden Portion Skepsis – sowohl bei der Übernahme als auch bei Rückgabe des Leihautos: “Hat man den Schlüssel für den Wagen erhalten, gibt man ihn am besten nicht mehr aus der Hand.”
Immer wieder gehen Urlauber den Betrügern auf den Leim, ein Grund dafür ist laut der ÖAMTC-Touristikerin, dass “die Leute oft zu verunsichert sind, um etwas zu hinterfragen”. Dem Autofahrerclub sind Fälle aus Griechenland und Italien bekannt. Damit Mieten eine Wagens nicht zum üblen Ärgernis wird, sollten einige Grundregeln beachtet werden. So sei bereits im Vorfeld abzuklären, welche Dokumente bei der Übernahme benötigt werden. Zu besonderer Aufmerksamkeit wird bezüglich der Versicherungsbedingungen geraten: “Die Haftpflichtdeckungssumme sollte mindestens drei Millionen Euro betragen. Eine Vollkaskoversicherung für den Mietwagen ist ein Muss”, sagte Kabourek. Die erwünschten Versicherungsleistungen müssen im Mietvertrag dokumentiert sein, zu achten sei auf versteckte unerwünschte Versicherungsklauseln.
Bei der Fahrzeugübernahme sollen Mieter einen Beleg über die Höhe der Kaution verlangen. Vor Fahrtantritt ist es zudem ratsam, den technische Zustand des Fahrzeugs zu überprüfen: Vor allem auf abgefahrene Reifen, Licht, Blech- oder Lackschäden ist zu achten. “Mängel sollte man sich vom Vermieter schriftlich bestätigen lassen”, empfahl die Touristikerin.
Die Rückgabe-Formalitäten klärt man am besten bei Übernahme des Fahrzeugs. “Es ist ratsam, den Wagen innerhalb der Geschäftszeiten zurückzugeben. Dabei lässt man sich nochmals ein Protokoll über den Zustand des Fahrzeugs anfertigen und bestätigen”, sagte Kabourek. Die Retournierung durch Einwerfen von Schlüssel und Papieren in einen Postkasten sollte vermieden werden – auch hier sind laut ÖAMTC schon einige Touristen Betrügern aufgesessen. Damit es auch nach dem Urlaub zu keinen unliebsamen Überraschungen kommt, sollten Abbuchungen von der Kreditkarte genau hinterfragt werden. “Wenn zum Beispiel ausgemacht war, dass im Mietpreis alle anfallenden Kosten inkludiert sind, und auch die Tankregelung korrekt beachtet wurde, dann ist keinerlei Abbuchung legitim.”
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