Auch in Zeiten der Arbeitslosigkeit gibt es Termine, die es wahrzunehmen gilt. Wenn zum Beispiel arbeitslose Personen nicht zum Kontrolltermin erscheinen oder eine Arbeit beziehungsweise Schulungsmaßnahme verweigern, verlieren sie vorübergehend ihr Arbeitslosengeld.
Arbeitslosengeld in 4055 Fällen gesperrt
Im vergangenen Jahr wurden seitens des AMS Vorarlberg 4055 Geldsperren verhängt. Das sind knapp sieben Prozent weniger als 2011. Auch österreichweit ging die Zahl zurück – von 103.744 auf 98.901 Sperren. Dabei sind die Gründe recht unterschiedlich. Geldsperren werden verhängt, wenn Jobsuchende eine Arbeit oder eine Schulung verweigern (737), wenn sie einen Kontrollmeldetermin nicht einhalten (1377), wenn sie von sich aus gekündigt haben (1914) oder wenn eine Arbeitsunwilligkeit festgestellt wurde (27). Allerdings gab es insgesamt bei allen Gruppen weniger Sperren als noch 2011.
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