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AMS-Neuerungen ab Juli: Was Arbeitslose jetzt wissen müssen

Ab 1. Juli 2025 gelten beim AMS neue Fristen und digitale Pflichten für Arbeitslose. Was sich ändert und worauf Sie achten müssen.
Ab 1. Juli 2025 gelten beim AMS neue Fristen und digitale Pflichten für Arbeitslose. Was sich ändert und worauf Sie achten müssen. ©NEUE
Ab 1. Juli 2025 treten beim AMS in Österreich neue Regelungen in Kraft. Sie betreffen strengere Fristen bei Unterbrechungen, verpflichtende Nutzung des eAMS-Kontos und Änderungen bei Gebühren für ausländische Arbeitskräfte.

Ab Juli 2025 gelten für Arbeitslose in Österreich neue AMS-Regeln – mit direkten Auswirkungen auf Leistungsbezieher:innen.

Ab dem 1. Juli 2025 müssen sich arbeitslose Personen nach einer Unterbrechung – etwa durch Krankenstand, Auslandsaufenthalt oder andere Gründe – spätestens am ersten Tag nach Wegfall des Unterbrechungsgrundes beim AMS melden. Bisher war eine Frist von sieben Tagen zulässig. Das Arbeitslosengeld wird erst ab dem Tag der Wiedermeldung wieder gewährt; eine rückwirkende Auszahlung ist nicht vorgesehen. Die Wiedermeldung kann persönlich in der AMS-Geschäftsstelle, telefonisch oder online über das eAMS-Konto erfolgen.

Verpflichtende Nutzung des eAMS-Kontos

Künftig erfolgt die Kommunikation des AMS mit Kund:innen vorrangig über das eAMS-Konto. Anträge auf Arbeitslosengeld und andere Leistungen werden digital abgewickelt. Schriftstücke, die über das eAMS-Konto zugestellt werden, gelten als rechtsgültig zugestellt, unabhängig davon, ob sie tatsächlich gelesen wurden. Kund:innen sind verpflichtet, das eAMS-Konto mindestens zweimal pro Woche zu prüfen, um keine wichtigen Mitteilungen zu versäumen.

Änderungen bei Gebühren für ausländische Arbeitskräfte

Für Anträge nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz gelten neue Gebührenregelungen. Es fallen nur noch Antragsgebühren an, nicht mehr Bearbeitungsgebühren. Auch zurückgezogene Anträge sind künftig kostenpflichtig. Für türkische Staatsangehörige wird keine Antragsgebühr erhoben, sondern eine Erledigungsgebühr, sofern der Antrag positiv abgeschlossen wird, etwa bei einem Befreiungsschein oder einer Beschäftigungsbewilligung.

Auswirkungen auf Leistungsbezieher:innen

Die Änderungen markieren einen weiteren Schritt in Richtung Digitalisierung und verschärfter Eigenverantwortung für Leistungsbezieher:innen. Wer Leistungen vom AMS bezieht oder bald beantragen will, sollte sich frühzeitig mit dem eAMS-Konto vertraut machen. Die regelmäßige Kontrolle des Kontos ist entscheidend, um Fristen nicht zu versäumen. Bei Unterbrechungen sollte eine sofortige Wiedermeldung eingeplant werden, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.

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