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AMS: Deutlich mehr Sanktionen

460 Arbeitslose mussten im vergangenen Jahr wegen fehlender Kontrollmeldungen eine Zeitlang auf ihre Bezüge verzichten. Das entspricht gegenüber 2002 einer Zuwachsrate von rund 40 Prozent.

Versäumt ein Arbeitloser ohne triftigen Grund einen verbindlichen AMS-Termin, dann muss er mit einer Bezugseinstellung rechnen. Diese Sanktion bleibt so lange aufrecht, bis der Arbeitslose erneut persönlich beim AMS vorspricht.

Im Bereich der Ausschlussfristen kam es zu einer Steigerung um 26 Prozent. 361 Arbeitslose mussten für sechs (bzw. im Wiederholungsfall) acht Wochen auf ihr Unterstützungsgeld verzichten, weil sie eine zumutbare Beschäftigung nicht antraten oder die Teilnahme an einer Nach- oder Umschulung verweigerten.

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