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Amoklauf in Steyr - Angeklagter wird in Anstalt eingewiesen

Der 51-jäŠhrige Angeklagte vor Beginn des Geschworenenprozess am Mittwoch in Steyr.
Der 51-jäŠhrige Angeklagte vor Beginn des Geschworenenprozess am Mittwoch in Steyr. ©APA
Ein 52-Jähriger, der im heurigen März laut Anklage von zwei Balkonen und in einem Mehrparteienhaus in Steyr mit einem rückgebauten Kalaschnikow-Gewehr herumgeschossen, dabei aber - laut Staatsanwaltschaft "wie durch ein Wunder" - keine Menschen getroffen hat, wird in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.
Schütze ohne Erinnerung
Kalaschnikow-Amok in Steyr
Bilder vom Amoklauf in Steyr

Das ist das Ergebnis eines zweitägigen Geschwornenprozesses, der am Donnerstagabend zu Ende ging.Die Geschwornen sprachen den Mann unter anderem wegen mehrfachen Mordversuches schuldig. Sie entschieden weiters, dass er zum Zeitpunkt der Tat zurechnungsunfähig gewesen sei. Weil laut psychiatrischem Gutachten Gefahr bestehe, dass er künftig wieder Straftaten mit schweren Folgen verübe, folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Unterbringung in einer Anstalt. Der Angeklagte erbat sich Bedenkzeit. Das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig.

(APA)

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