Nach einem Brand in der Anwaltskanzlei der Frau waren die Leichen des von ihr getrennt lebenden Ehemannes und des gemeinsamen fünfjährigen Sohnes gefunden worden.
Die Obduktion der Leichen sollte am Montag Aufschluss darüber liefern, ob der Mann und der Bub vor der Explosion erschossen worden waren oder durch den Brand zu Tode kamen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurde die Explosion in dem Wohnhaus vermutlich durch einen Brandbeschleuniger herbeigeführt. Es wurden Kanister gefunden. Die Detonation war so heftig, dass eine Wand herausgerissen wurde. Weitere 15 Personen erlitten Rauchgasvergiftungen.
Die Rechtsanwältin schoss im Anschluss an die Explosion auf der Straße mit einer kleinkalibrigen Sportpistole zwei Passanten an. Einer sei in den Rücken getroffen worden, der andere habe einen Streifschuss am Kopf erlitten, teilte die Polizei mit. Danach drang die Amokläuferin im rund 150 Meter entfernten Elisabethen-Klinikum in die gynäkologische Abteilung ein und erstach dort einen Pfleger. Die Leiche des Mannes wies außerdem Schussverletzungen auf. Die Polizei stoppte die Frau schließlich mit einem tödlichen Schuss. Ob die Frau gezielt in diesen Bereich des Krankenhauses gegangen war oder verwirrt war, war am Montag unklar. Weitere Einzelheiten zu der Tat und zu den Ermittlungen wollten Polizei und Staatsanwaltschaft am Nachmittag (16.00 Uhr) bekanntgeben.
Ein Polizeisprecher sagte am Montag, dass die gynäkologische Abteilung nach der Tat weiter abgesperrt sei, der Betrieb in den weiteren Abteilungen aber weitergeführt werde. An den Eingängen gab es allerdings Personenkontrollen. Im Elisabethenkrankenhaus sind unter anderem ein Zentrum für Gynäkologie und Geburtshilfe sowie für Kinder- und Jugendmedizin unter anderem mit einer psychiatrischen und chirurgischen Abteilung untergebracht.
Der Innenminister von Baden-Württemberg, Heribert Rech (CDU), zeigte sich nach dem Amoklauf tief bestürzt. Jeder einzelne Fall sei bedrückend. Der Politiker hatte sich erst vor eineinhalb Jahren zum Amoklauf von Winnenden äußern müssen. Er sagte: “Wenn ich ganz ehrlich sein darf – auch wenn es sich nicht für eine Überschrift eignet – ich habe gedacht: Nicht schon wieder.” Rech sagte, dass es keine Ausnahmen für Anwälte beim Waffenbesitz gebe. Auf Nachfragen zur Tatwaffe wollte er sich nicht äußern. Ein Polizeisprecher sagte, es gebe keinen Zusammenhang zwischen der Anwaltstätigkeit und der Waffe.Lörrach, Germany
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