Im Zusammenhang mit der Behandlung von Asylwerbern sprach der Generalsekretär von ai-Österreich von einer “massiven und systematischen Verletzung der Grundrechte der Betroffenen”. Er fühle sich dabei an das “Kastenunwesen im Fernen Osten” erinnert. Asylwerber hätten heute eine der schwächsten Rechtspositionen überhaupt. Insbesondere kritisierte Patzelt, dass Asylverfahren einem “Sonderrecht” unterliegen würden. Während gegen eine Verkehrsstrafe Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof eingelegt werden könne, sei dies im Asylverfahren grundsätzlich ausgeschlossen.
“Stellen Sie sich vor” so Patzelt: “Sie erhalten einen Rechtsbescheid, in dem es um Leben und Tod geht, können ihn aber weder lesen noch verstehen. Sie haben eine Woche Zeit, dagegen zu berufen, dabei steht Ihnen weder ein Dolmetscher noch Rechtsbeistand zur Verfügung.” Der ai-Generalsekretär nannte dies ein “Verfahrensrecht zweiter Klasse”, das der Verfassungsordnung widerspreche und Menschen in einer potenzielle lebensbedrohlichen Situation treffe.
Zudem kürze das Innenministerium nach und nach die Rechtsberatung von Asylwerbern durch unabhängige Organisationen. Die angedachte Asylhaft setze der “Scheibchen-Taktik”, mit der die Regierung seit Jahren die Grundrechte der Asylwerber beschneide, die Krone auf. Auf die Frage, wie er verhindern wolle, dass abgelehnte Asylwerber untertauchen, sagte Patzelt, niemand würde auf die Idee kommen, Männern zwischen 18 und 25 Jahren den Führerschein zu verweigern, weil sie ein überdurchschnittlich hohes Risiko hätten, einen schweren alkoholbedingten Unfall zu verursachen,
Kritik übte Patzelt auch am Einsatz von “Ethnic Profiling” durch die Polizei. Als konkretes Beispiel nannte er eine aufgrund gestiegener Einbrüche im Vorjahr durchgeführte großangelegte Aktion der Wiener Polizei. Dabei seien alle Haushalte mit georgischen oder moldawischen Personen aufgesucht und die Anwesenden ohne Vorliegen eines konkreten Verdachts kontrolliert worden. Aussagen leitender Polizeioffiziere, wonach Erfolge im Kampf gegen Einbrecherbanden nur durch “Ethnic Profiling” zu erreichen seien, wies Patzelt zurück. Ermittlungen müssten immer “verhaltenszentriert” und dürften niemals “merkmalzentriert” sein.
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