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Amerikaner will 50 Prozent von Facebook

Der US-Geschäftsmann Paul Ceglia hat am Montag in New York erneut Klage gegen den Mitbegründer und Chef des Online-Netzwerks Facebook, Mark Zuckerberg, eingereicht. In der überarbeiteten Klageschrift erhebt Ceglia, der sich als früherer Geschäftspartner von Zuckerberg bezeichnet, Anspruch auf 50 Prozent des Anteils von Zuckerberg an dem milliardenschweren Unternehmen. Mehrere Emails zwischen den beiden Männern sollen die Ansprüche Ceglias stützen.
Facebook-Klage: Nach Angaben von Ceglia verpflichtete sich Zuckerberg rund neun Monate vor dem Erscheinen von Facebook im Februar 2004 in einem Vertrag, bis zum 1. Jänner 2004 für 1.000 Dollar (691 Euro) eine Internetseite mit dem Namen “The face book” zu entwickeln. Ceglia und Zuckerberg seien jeweils mit 50 Prozent an dem Projekt beteiligt gewesen. Der Wert des Internet-Netzwerks wird heute auf 50 Milliarden Dollar geschätzt.

Facebook wies die Vorwürfe zurück. “Dies ist ein betrügerischer Prozess eines verurteilten Betrügers und wir freuen uns darauf, uns vor Gericht zu verteidigen”, erklärte der Facebook-Anwalt Orin Syder von Gibson, Dunn & Crutcher. “Von Anbeginn haben wir gesagt, die Ansprüche dieses Betrugskünstlers sind lächerlich und seine neue Klageschrift ist nicht besser.” Ceglia wurde wegen Betrugs angeklagt und wegen Drogenbesitz verurteilt.

Erst am Montag hatte ein US-Berufungsgericht eine Klage der Brüder Tyler und Cameron Winklevoss abgewiesen, die Zuckerberg vorwerfen, während der gemeinsamen Studienzeit an der Universität Harvard 2003 ihre Idee zum Online-Netzwerk ConnectU (“Vernetze Dich”) gestohlen zu haben. Die Zwillinge könnten aus dem vor zwei Jahren mit Facebook erzielten Vergleich in Höhe von 65 Millionen Dollar nicht mehr heraus, urteilte das Gericht. (APA)

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