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Ambulanzgebühr: AK rät zu Einspruch

Ebenso wie die SPÖ ruft auch die Arbeiterkammer die Patienten auf, Einspruch gegen die Vorschreibungen für die Ambulanzgebühr zu erheben.

AK bietet Musterformular im Internet an

Sie bietet dafür im Internet unter www.akwien.at unter „Sozialversicherung“ ein Muster für einen Einspruch zum Download an. Konkret ruft die AK dazu auf, auch gegen die Bescheide, mit denen die Betroffenen derzeit zur Zahlung der Ambulanzgebühren binnen sieben Tagen bei sonstiger Exekution aufgefordert werden, Einspruch zu erheben.

Die nunmehr zugestellten Jahresvorschreibungen sind Bescheide. Gegen diese Bescheide kann Einspruch erhoben werden. Die Einspruchsfrist läuft einen Monat ab Zustellung des Bescheides. Die AK-Experten raten, so rasch wie möglich Einspruch zu erheben, weil bei allen Verzögerungen das Risiko der Fallfrist der Versicherte trägt.

Der Einspruch gegen den Bescheid muss bei der Krankenkasse eingebracht werden und an den Landeshauptmann gerichtet sein. Gleichzeitig mit dem Einspruch muss um aufschiebende Wirkung angesucht werden, weil sonst der Sozialversicherungsträger gezwungen ist, die Exekution einzuleiten, erläutern die AK-Experten.

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