Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat am Donnerstag den Beschluss des Wiener Oberlandesgerichts (OLG) als rechtswidrig aufgehoben, mit dem dem Antrag der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt auf Sicherstellung sämtlicher Bänder für eine ORF-“Am Schauplatz”-Reportage über rechtsgerichtete jugendliche Skinheads stattgegeben worden war. Für den OGH wurde der ORF mit diesem Antrag in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit verletzt.
Das Redaktionsgeheimnis schütze “alle Mitteilungen an Journalisten. Da gibt es keine Abwägungen. Das Redaktionsgeheimnis ist absolut”, stellte der Senatsvorsitzende Eckart Ratz in der Begründung fest. Der als nichtig aufgehobene OLG-Beschluss hat laut Ratz “auf Luft” basiert.
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