Investorenwohnungen können ein entscheidender Beitrag zur Mitfinanzierung des Lebensabends sein. Zudem bieten geförderte Vorsorgewohnungen den Mietern leistbares Wohnen und die Investitionen kommen in erster Linie der heimischen Bauwirtschaft und dem Handwerk zugute.
Die seit dem 1. April 2014 geltenden neuen Richtlinien für die Vorarlberger Wohnbauförderung nehmen darauf Rücksicht. Jeannot Fink, Geschäftsführer des Bauträgers Atrium – Raum für Ideen, Bregenz: „Neu kann auch die Schaffung einer zusätzlichen Wohnung durch Zu-, Ein- oder Umbau eines Einfamilienhauses nach dem Investorenmodell gefördert werden.“ Das ergänzt das Angebot an Investorenwohnungen in neu errichteten Wohnanlagen.
Weiters ist es möglich, eine vorhandene Wohnung als Vorsorgewohnung zu vermieten, wenn der Besitzer eine neue geförderte Wohnung errichtet. Jeannot Fink: „Ein Beispiel dafür wäre, dass zwei Singles mit je einer Wohnung einen gemeinsamen Haushalt gründen. Wenn sie die zweite Wohnung vorerst nicht verkaufen wollen, lässt sie sich als Vorsorgewohnung vermieten.“
Voraussetzung ist jeweils, dass an eine förderungswürdige Person vermietet wird. Der maximal zulässige Mietzins beträgt 6,60 EUR/m² Wohnfläche, 30 EUR je Parkplatz, 45 EUR je Carport und 60 EUR je Tiefgarageneinstellplatz (ohne Umsatzsteuer und Betriebskosten).
„Geförderte Vorsorgewohnungen sind eine ideale Ergänzung zu den Mietwohnungen gemeinnütziger Gesellschaften. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur Erhöhung des Angebots an preiswerten Mietwohnungen geleistet“, erläutert Jeannot Fink.
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