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Althaus-Prozess hat begonnen - ohne den Angeklagten

Das gerichtliche Nachspiel des tödlichen Skiunfalls, in den der thüringische Ministerpräsidenten Dieter Althaus (50) am Neujahrstag in der Steiermark verwickelt war, hat am Dienstag eine überraschende Beschleunigung erfah­ren.

Der Verteidiger des CDU-Politikers beantragte unter Hinweis auf die geklärten Umstände und die Geständigkeit seines Mandanten die kurzfristige Ansetzung der Hauptverhandlung am gleichen Tag, dem der Richter auch stattgegeben hat. Damit wollte offensichtlich dem Medienrummel am Bezirksgericht Irdning entgehen.

 

Es war ein überraschender Schachzug von Anwalt Walter Kreissl: Er stellte um 13.30 Uhr beim Bezirksgericht den Antrag gemäß Paragraf 451 Abs. 3 der StPO, der es dem Richter anheimstellt, mit Einverständnis aller Beteiligten derart kurzfristig die Hauptverhandlung anzuberaumen. Die Medieninformation durch die Sprecherin des Landesgerichts Leoben erfolgte dann um 15.23 Uhr, was quasi einem Ausschluss der Medienöffentlichkeit bei der für 16.30 Uhr im obersteirischen Ort anberaumten Prozess gleichkam.

Die gewählte Vorgangsweise dürfte eine Reaktion auf das drängende Informationsbedürfnis vor allem der deutschen Medien sein. So hatte es im Boulevard immer wieder Spekulationen gegeben und die Frage der politischen Zukunft des selbst bei dem Unfall schwer verletzten Ministerpräsidenten, der sich am 30. August der Wiederwahl stellen soll, beschäftigt die Öffentlichkeit nicht nur in Thüringen.

Der Skiunfall hatte sich am frühen Nachmittag des 1. Jänner auf der Riesneralm ereignet. Der Politiker war mit einer 41-jährigen in den USA lebenden Slowakin zusammengeprallt. Während Althaus mit schweren Verletzungen in das Krankenhaus Altach geflogen wurde, wurde die Frau – sie hatte keinen Helm getragen – mit schweren Kopfverletzungen ins nahe Rottenmann geflogen, wo nur noch ihr Tod festgestellt werden konnte.

Noch am Vortag hatte es bei der Mitteilung der Anklageerhebung wegen fahrlässiger Tötung unterschiedliche Interpretationen gegeben: Der Anwalt relativierte die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft, Althaus habe in einer schriftlichen Stellungnahme die Verantwortung für den Tod der Frau übernommen. Er habe lediglich “Mitschuld” eingeräumt und “kein volles Schuldanerkenntnis” abgegeben. Privatrechtlich war den Hinterbliebenen eine großzügige Entschädigung angeboten worden.

 

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