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Als ob Senioren nicht auch Steuern zahlten!

©Direktor Rainer Keckeis: Die Rolle des Pensionisten als Steuerzahler wird bewusst vernachlässigt. Foto: Jürgen Gorbach/ AK
Ist Österreichs Pensionssystem am Ende? AK-Direktor Keckeis ist erstaunt, wie einseitig diese Diskussion immer wieder geführt wird.

Denn mit dem so oft beklagten Zuschuss des Bundes wird aus Steuermitteln zwar der Abgang in den Pensionsversicherungen getragen. Gleichzeitig aber berappen auch die Pensionisten Lohnsteuer. Erst die Differenz zwischen den Ausgaben und Einnahmen des Staates ergeben die wirkliche Belastung des Budgets. „Dieses Faktum lassen einige Experten bewusst oder unbewusst außer Acht, wenn sie vor der Belastung des Staates durch die Pensionsleistungen warnen“, sagt Keckeis. „Vielleicht auch deshalb, weil bei dieser Netto-Betrachtung die Pensionsversicherung der Arbeitnehmer hervorragend abschneidet.“

Wer wie viel erhält

Für die Pension eines Arbeitnehmers beträgt der Nettoaufwand des Staates pro Monat lächerliche 22 Euro. Eine Bauernpension muss hingegen mit monatlich rund 666 Euro vom Steuerzahler gesponsert werden und bei den ansonsten so dem Leistungsprinzip huldigenden Unternehmern wird jede Pension vom Steuerzahler monatlich mit 600 Euro bezuschusst.

„Wenn also irgendwo ein Reformbedarf besteht, dann wohl nicht beim Pensionssystem der Arbeitnehmer“, betont der AK-Direktor. Nachsatz: „Leider fehlen nachvollziehbaren Daten, die uns die Netto-Kosten des Staates für seine eigenen Beamten auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene enthüllen würden.“

Mindestpension ein Bluff?

Was von SPÖ, ÖVP und FPÖ als große soziale Tat gepriesen wird, nämlich die Einführung einer Mindestpension von 1315 Euro für all jene, die mindestens 40 Jahre gearbeitet haben, klingt gut, entpuppt sich aber bei näherer Betrachtung als Mogelpackung. Zum einen kommt jemand, der 40 Jahre lang nur ein paar Stunden in Teilzeit gearbeitet hat und leicht über der Geringfügigkeitsgrenze liegt, auf die gleiche Pension, wie jemand, der 40 Jahre lang für 1850 Euro brutto monatlich Vollzeit im Handel, im Bereich der persönlichen Dienstleistungen oder im Gastgewerbe gearbeitet hat.

„Das ist völlig systemwidrig“ und Rainer Keckeis führt den einen zweiten großen Nachteil ins Treffen: Die Erwerbszeiten müssen nämlich nicht in Österreich geleistet worden sein, sondern können auch in der Türkei, in der Slowakei oder sonst irgendwo im Bereich der EU oder in assoziierten Ländern erworben worden sein. Und selbstverständlich ist dieser neue, sogenannte „Ausgleichszulagenbonus“ auch exportierbar. „Die Frage, ob ich diesen Bonus mit in mein Heimatland nehmen kann oder nicht, regelt nämlich nicht das nationale Recht, sondern sie unterliegt dem EU-Recht.“

Die Experten der AK Vorarlberg in Sozialrechtsfragen sind unter der Hotline 050/258-2200 erreichbar oder per E-Mail an sozialrecht@ak-vorarlberg.at.

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