Als Nazi-Verbrecher verurteilter Demjanjuk ist tot
Nach der Verurteilung war Demjanjuk überraschend auf freien Fuß gesetzt worden. Das Gericht verwies bei dieser Entscheidung auf Demjanjuks hohes Alter und auf die Tatsache, dass er staatenlos war. Deswegen sei eine Fluchtgefahr auszuschließen. Bis zu seinem Tod lebte Demjanjuk in einem Pflegeheim in Bad Feilnbach bei Rosenheim in Oberbayern. Das Urteil war außerdem noch nicht rechtskräftig. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten Revision beantragt. Demjanjuks Schuld wird nun nie mehr abschließend juristisch geklärt werden.
Demjanjuk wurde am 3. April 1920 in der Ukraine geboren – damals war sein Name noch Iwan. Die Nazis nahmen ihn im Frühjahr 1942 gefangen und sollen ihn als Hilfskraft in das Konzentrationslager Treblinka geschickt haben. In den Gaskammern von Treblinka wurden 1942 und 1943 etwa 800.000 Juden und Tausende Sinti und Roma umgebracht. 1943 wurde Demjanjuk dann zum Einsatz ins Lager Sobibor geschickt.
Ende der 70er Jahre erkannten ehemalige KZ-Insassen in Demjanjuk “Iwan den Schrecklichen”: der berüchtigte SS-Mann, der in Treblinka ihren Aussagen zufolge die Gaskammern bediente. Demjanjuk lebte zu dieser Zeit bereits in die USA. Seinen Vornamen hatte er von Iwan in John geändert. 1958 erhielt er die US-Staatsbürgerschaft.
1981 entzogen die Behörden Demjanjuk die US-Staatsbürgerschaft aufgrund der Vorwürfe zum KZ Treblinka. Einem von Israel gestellten Auslieferungsgesuch wurde 1986 entsprochen. Das Jerusalemer Bezirksgericht verurteilte Demjanjuk 1988 wegen in Treblinka verübter “Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen das jüdische Volk” zum Tode.
Nach sieben Jahren Haft wurde Demjanjuk vom Obersten Gerichtshof Israels aber freigesprochen, weil letzte Zweifel an seiner Identität nicht ausgeräumt werden konnten. Demjanjuk durfte wieder in die USA zurück. Seiner Auslieferung nach Deutschland hatte er sich jahrelang mit juristischen Mitteln widersetzt. Erst 2009 ordnete ein US-Gericht die Auslieferung an.
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