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Als geheilt entlassener Geisteskranker raubte Studenten aus: Prozess

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Ein 38-jähriger Wiener ist am Freitag im Straflandesgericht in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden, nachdem er am 2. Jänner 2009 auf der Taborstraße in Wien-Leopoldstadt einen Studenten mit einem Klappmesser bedroht hatte, weil er Hunger hatte.

“Ich habe kein Geld mehr gehabt, wollte aber etwas essen”, machte der Mann geltend. Eine Wurstsemmel wäre ihm vorgeschwebt, hätte ihn die Polizei nicht unmittelbar nach dem erzwungenen Wechsel der Brieftasche festgenommen.

Dass sich der psychisch schwer kranke Mann – er leidet an einer ausgeprägten Schizophrenie – überhaupt auf freiem Fuß befand, war selbst seinen eigenen Angehörigen unverständlich. 1996 hatte er seinem Großvater in den Kopf gestochen und mehrere Schnittwunden am Hals zugefügt, worauf er von der Justiz als zurechnungsunfähiger Täter in eine geschlossene Anstalt eingewiesen wurde.

Aus dieser wurde er nach sieben Jahren bedingt entlassen, weil ein Psychiater davon ausging, dass von dem Mann keine Gefahr mehr ausging. Die Familie des Betroffenen sah das anders: Sie hielt ihn für nicht geheilt.

Tatsächlich hielt der Mann mehrere Auflagen nicht ein, die mit seiner Freilassung verbunden worden waren. Die Justiz erlangte davon Kenntnis, und an sich wäre die bedingte Entlassung zu widerrufen gewesen, hätte der Psychiater nicht befunden, dass eine adäquate “Nachbetreuung” angebrachter wäre als eine Wiedereinweisung. Das entsprechende Gutachten ist mit November 2008 datiert.

Keine zwei Monate später beging der Mann das inkriminierte Verbrechen, das ihm – wäre er zurechnungsfähig – jetzt als schwerer Raub ausgelegt worden wäre. “Nachher ist man immer gescheiter”, verteidigte der Psychiater im Landesgericht seine offensichtlich unzutreffende Einschätzung. Der Mann habe sich “in einem engen Betreuungsnetz” befunden: “Aber er hat aus diesem Netz ein Schlupfloch bekommen und war intelligent genug, das auszunutzen.”

Weil der 38-Jährige seine Medikamente nicht mehr einnahm, kam es laut Psychiater zu einem “akuten Schub”, den der Student büßen musste. “Geben Sie mir Ihre Geldbörse oder ich stech Sie ab!”, hatte der Unbekannte den 23-Jährigen auf offener Straße angebrüllt, wobei er Stichbewegungen mit seinem Klappmesser ausführte.

Nunmehr empfahl der Psychiater dringend, den Kranken wieder zu therapeutischen Maßnahmen in einer geschlossene Anstalt unterzubringen. Seine Begründung: “Wenn hier nichts geschieht, geschieht wieder etwas.”

Dieser Aufforderung kam ein Schwurgericht (Vorsitz: Roland Weber) nach kurzer Beratung nach. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

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