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Alle Scheiben des Autos des Chefs eingeschlagen

Strafrahmen für das Vergehen der schweren Sachbeschädigung beträgt null bis zwei Jahre Gefängnis
Strafrahmen für das Vergehen der schweren Sachbeschädigung beträgt null bis zwei Jahre Gefängnis ©VOL.AT bzw. Bilderbox
Feldkirch - Diversion mit Geldbuße für Angeklagten, der nach eigenen Angaben keinen Lohn erhalten hat.

Mit einem Hammer hat der geständige Angeklagte im September 2015 beim Auto seines ehemaligen Arbeitgebers alle Scheiben eingeschlagen sowie die beiden Seitenspiegel heruntergeschlagen. Der dabei entstandene Gesamtschaden beläuft sich auf 6000 Euro.

Angeklagt wegen schwerer Sachbeschädigung, kam der unbescholtene 30-Jährige gestern beim Strafprozess am Landesgericht Feldkirch mit einer Diversion davon. Wenn der Syrer dem Gericht innerhalb eines Monats als Geldbuße 450 Euro überweist, würde das Strafverfahren eingestellt werden. Dann würde ihm eine Verurteilung und damit eine Vorstrafe erspart bleiben.

Sollte er die Geldbuße von 450 Euro nicht entrichten, würde er wegen schwerer ­Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe in ähnlicher Höhe verurteilt werden und hätte dann eine Vorstrafe, erklärte Richter Martin Mitteregger dem Angeklagten. Der Strafrahmen für das Vergehen der schweren Sachbeschädigung beträgt null bis zwei Jahre Gefängnis. Ersatzweise können dafür auch Geldstrafen verhängt werden.

Er habe nach sieben Monaten Arbeit als Koch in der Pizzeria im Bezirk Feldkirch keinen Lohn erhalten, sagte der Angeklagte gestern vor Gericht. Deshalb sei er wütend auf seinen früheren Arbeitgeber gewesen und habe mit einem Hammer dessen Pkw schwer beschädigt. Er habe die ausständigen Zahlungen noch immer nicht erhalten, gab der Koch zu Protokoll.

Nicht erschienen

Ursprünglich hatte der zuständige Feldkircher Staatsanwalt dem Beschuldigten eine Diversion in Form eines außergerichtlichen Tatausgleichs angeboten. Zum zweiten Termin für ein versöhnliches Gespräch mit dem Opfer war der Beschuldigte aber beim Bewährungshilfeverein Neustart nicht erschienen. Daraufhin wurde doch noch Anklage gegen den 30-jährigen Syrer erhoben.

Das Tatopfer sagte, seine Vollkaskoversicherung habe den Schaden bereits beglichen. Nun könnte die Versicherung Regress beim Angeklagten nehmen.

(Quelle: Neue/Seff Dünser)

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