Das ist kein Geheimnis, dass das eine Konsequenz aus der Testamentsaffäre ist, heißt es im Büro von Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (ÖVP): In einer parlamentarischen Anfragebeantwortung an den FPÖ-Abgeordneten Bernhard Themessl berichtet Bandion-Ortner, dass aufgrund der beim Bezirksgericht Dornbirn durchgeführten Sonderrevision bei allen Bezirksgerichten in Österreich eine Überprüfung des Urkundenverzeichnisses (UV-Register) und der dazu geführten Namensregister in die Wege geleitet worden sei: Dabei werden anhand der bei Gericht hinterlegten Urkunden die UV-Register und die dazu geführten Geschäftsbehelfe der letzten 20 Jahre sowie die Registrierungen im Österreichischen Zentralen Testamentsregister (siehe Stichwort) jeweils auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft. Vereinfacht ausgedrückt: Testamente werden mehrfach erfasst; jetzt sollen die Angaben überprüft und miteinander verglichen werden. Ein Mammutprojekt. Zum Umfang und zur Frage, wann dies vom Boden- bis zum Neusiedlersee abgeschlossen sein wird, kann man im Ministerium keine Angaben machen. Am Ende sollte jedenfalls klar sein, wie gut Testamentssachen in anderen Bundesländern gehandhabt werden.
Misstrauensantrag droht
Ungemach droht Bandion-Ortner indes in einer anderen Causa: FPÖ-Abgeordneter Themessl droht mit einem parlamentarischen Misstrauensantrag gegen sie. Wir überlegen uns das ernsthaft, warnte er am Montag. Grund: Mit einer eigenen Anfrage hatte sich Themessl zur Unterschriftenaffäre am Bezirksgericht Bludenz informieren wollen; und zwar vor allem zur Frage, dass ein ehemaliger Gerichtsmitarbeiter, der Ungereimtheiten aufgezeigt haben und gemobbt worden sein soll, wegen Dienstunfähigkeit in Frühpension geschickt wurde. Bandions Erklärung, dass sie zu einigen Dingen nicht Stellung nehmen könne, weil Ermittlungen noch liefen, treiben Themessl zu Weißglut: Das stimmt doch nicht. Auch widerspricht er Bandion-Ortner, bei Gerichten in Vorarlberg habe es in den letzten Jahren mehr als nur die eine Ruhestandsversetzung wegen Dienstunfähigkeit gegeben.
Stichwort “Zentrales Testamentsregister”
Das Österreichische Zentrale Testamentsregister erfasst die letztwilligen Anordnungen, Erbverträge, Vermächtnisverträge, Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge etc., die bei Gerichten, Notaren und Rechtsanwälten hinterlegt sind. Gerichte und Notare sind zur Meldung der erwähnten Verträge verpflichtet, Rechtsanwälten steht das frei. Die Notariatskammer hat die registrierten Daten unter anderem zu Kontrollzwecken an Gerichte, Notare und Rechtsanwälte zu übermitteln.
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