Alle Antworten auf die wichtigsten Fragen zur EU-Wahl 2024
Die Europawahl steht vor der Tür und die Parteien befinden sich bereits mitten im Wahlkampf. Wer sich bis jetzt noch nicht mitreißen ließ oder noch nie an einer EU-Wahl teilgenommen hat, für den gibt es hier alle Antworten auf die wichtigsten Fragen.
VOR DER WAHL
Was wird bei der EU-Wahl gewählt?
Die Abgeordneten, die Österreich in den nächsten fünf Jahren im Europaparlament vertreten. Bei der Europawahl 2024 werden euopaweit 720 Sitze vergeben, 20 davon gehen an heimische Abgeordnete.
Wer kann gewählt werden?
Prinzipiell die sieben Parteien, die am Stimmzettel stehen: Neben den fünf Nationalratsparteien ÖVP, SPÖ, FPÖ, NEOS und Grüne sind das die KPÖ und die coronamaßnahmenkritische Liste DNA. Letztere beide haben es geschafft, die nötigen 2.600 Unterstützungserklärungen österreichweit zu sammeln. Die Mandate werden entsprechend den jeweiligen Listen verteilt - es sei denn, ein Kandidat bekommt genug Vorzugsstimmen. Dann überholt er die vor ihm Gereihten.
Wer darf am 9. Juni wählen?
Jeder Österreicher, der spätestens am Wahltag (9. Juni) 16 Jahre alt wird - und dazu Bürger aus anderen EU-Staaten, die hier leben und am Stichtag 26. März in der Europa-Wählerevidenz standen. Nicht mitwählen dürfen nur rechtskräftig zu einer längeren Freiheitsstrafe Verurteilte, denen vom Richter das Stimmrecht entzogen werden.
Muss ich wählen gehen?
Wahlpflicht besteht nicht.
Wo kann ich meine Stimme für die Europawahl abgeben?
Grundsätzlich wählt jeder an dem Ort (Gemeinde, Wahlsprengel), in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Wahlberechtigte, die im Besitz einer Wahlkarte sind, können ihr Wahlrecht auch außerhalb dieses Ortes ausüben.
Wie finde ich mein Wahllokal? Und die Öffnungszeiten?
Vor der Wahl erhalten alle wahlberechtigten Personen die "Amtliche Wahlinformation" per Post zugesandt. Darin enthalten sind die Informationen über das zuständige Wahllokal und die Öffnungszeiten.
Wie komme ich zu einer Wahlkarte?
Diese können Sie in der Gemeinde beantragen, in deren Wählerevidenz Sie stehen. Das kann mündlich oder schriftlich (per Post, E-Mail, in vielen Gemeinden per Internet-Formular) oder persönlich im Gemeindeamt (in Wien beim Magistrat) erfolgen. Auch die Onlinebeantragung von Wahlkarten mittels "ID Austria" ist inzwischen breitflächig möglich. Eine Beantragung per Telefon hingegen ist nicht zulässig. Zeit dafür haben Sie bei einem schriftlichen Antrag bis zum vierten Tag vor dem Wahltag (5. Juni). Persönlich ist es bis zum 2. Tag vor dem Wahltag (7. Juni) möglich.
WÄHLEN MIT WAHLKARTE
Kann ich auch gleich nach Erhalt der Wahlkarte wählen?
Ja, dies ist mit dem Urnengang am 9. Juni zum ersten Mal in ganz Österreich möglich. Bei einer persönlichen Beantragung der Wahlkarte kann unmittelbar nach deren Erhalt in jeder Gemeinde in Österreich die Stimme sofort mittels Briefwahl abgegeben werden.
Wie kann ich mit der Wahlkarte sonst noch wählen?
Am Wahltag vor einer Wahlbehörde in allen Wahllokalen, beim Besuch durch eine besondere ("fliegende") Wahlbehörde oder mittels Briefwahl (ohne Beisein einer Wahlbehörde) bereits im Vorfeld der Wahl.
Wohin muss ich die Wahlkarte bei der Briefwahl senden?
Die Wahlkarte können Sie beispielsweise in einen Briefkasten der Post einwerfen, auf einer Postgeschäftsstelle aufgeben oder bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde direkt abgeben. Sie müssen jedoch dafür Sorge tragen, dass die Wahlkarte rechtzeitig bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangt. Sie muss spätestens am Wahltag um 17 Uhr eingetroffen sein.
Wie kann ich aus dem Ausland von meinem Stimmrecht Gebrauch machen?
Aus dem Ausland kann mittels Briefwahl gewählt werden, oder die Wahlkarte wird bei einer österreichischen Vertretungsbehörde abgegeben (bis zum sechsten Tag vor dem Wahltag, bei Vertretungsbehörden außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums bis zum neunten Tag vor dem Wahltag).
Wie auch im Inland trägt bei einer postalischen Abgabe der Bund die Kosten für das Porto.
Ich hab meine Wahlkarte verloren - wo bekomme ich eine neue?
Nirgends. Die Ausstellung von Duplikaten für abhandengekommene Wahlkarten ist gesetzlich verboten - damit ein Wähler nicht zwei Stimmen abgeben kann. Nur für "unbrauchbar gewordene Wahlkarten, die noch nicht zugeklebt und bei denen die eidesstattliche Erklärung noch nicht unterschrieben wurden", kann die Gemeinde ein Duplikat ausstellen, Sie müssen aber die "alte" Wahlkarte abgeben.
IM WAHLLOKAL
Brauche ich einen Ausweis, um bei der EU-Wahl wählen zu können?
Ja, ein Ausweis muss im Wahllokal vorgezeigt werden. In Betracht kommen dafür Personalausweise, Pässe und Führerscheine, überhaupt alle amtlichen Lichtbildausweise. Die Amtliche Wahlinformation muss man nicht dabei haben - aber die Wahlkarte, falls man eine angefordert hat.
Wer sind die Leute im Wahllokal?
Der "Chef" im Wahllokal ist der Wahlleiter. Die anderen Personen sind entweder Hilfspersonal oder Vertreter der Parteien. Drei sind von den Parteien gestellte "Beisitzer" und dürfen mitentscheiden, etwa ob ein Stimmzettel gültig ist. Nur an Beratungen teilnehmen, aber nicht mitstimmen dürfen Vertrauenspersonen (maximal zwei pro Partei). Außerdem dürfen sich Wahlzeugen im Wahllokal aufhalten, auch maximal zwei pro Partei.
Wie viel Zeit habe ich in der Wahlkabine?
Das steht nicht im Gesetz. Aber der Wahlleiter könnte Sie zum Verlassen der Wahlzelle auffordern, wenn er das Gefühl hat, dass Sie andere an der Stimmabgabe hindern wollen.
Darf ich in der Wahlzelle telefonieren?
Das ist nicht im Gesetz geregelt. Prinzipiell also schon, wenn man dadurch andere nicht stört - und es der Wahlleiter nicht verbietet.
Darf ich meinen ausgefüllten Stimmzettel fotografieren und z.B. auf Facebook, Twitter oder Instagram posten?
Das ist nicht verboten. Das in der Verfassung verankerte Wahlgeheimnis schützt den Wähler davor, dass gegen seinen Willen bekannt wird, wie er abgestimmt hat. Den Stimmzettel eines anderen ohne dessen Zustimmung zu fotografieren und zu posten, wäre also verboten.
Darf ich mein Kind den Stimmzettel ausfüllen lassen?
Nein, der Stimmzettel muss selbst ausgefüllt werden. Paragraph 52 der Europawalordnung (EuWO) sagt: "Das Wahlrecht ist persönlich auszuüben" - ausgenommen davon sind nur körper- oder sinnesbehinderte Wähler.
Ich kann aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht selbst ankreuzen. Darf mir jemand dabei helfen?
Ja, körper- oder sinnesbehinderte Wähler dürfen sich - auch im Wahllokal - von einer selbst gewählten Begleitperson helfen lassen. Mogeln sollte man nicht: Wer sich fälschlich als blind oder behindert ausgibt, kann mit einer Geldstrafe von bis zu 218 Euro bzw. Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu zwei Wochen bestraft werden.
Darf ich gemeinsam mit meinem Mann/meiner Frau in die Wahlkabine gehen?
Nein, abgesehen von der Begleitperson für körper- oder sinnesbehinderte Wähler "darf eine Wahlzelle jeweils nur von einer Person betreten werden" (ebenfalls Paragraph 52 der EuWO).
AUF DEM STIMMZETTEL
Wie fülle ich den Stimmzettel richtig aus?
Ein amtlicher Stimmzettel gilt dann als gültig ausgefüllt, wenn aus ihm eindeutig hervorgeht, welche Partei der Wähler wählen wollte. Für gewöhnlich geschieht das mit einem Kreuz in dem links von der Parteibezeichnung vorgedruckten Kreis. Der Stimmzettel ist aber auch dann gültig, wenn der Wille des Wählers auf andere Weise, zum Beispiel durch Anhaken, Unterstreichen, sonstige entsprechende Kennzeichnung einer wahlwerbenden Partei, durch Durchstreichen der übrigen wahlwerbenden Parteien oder durch Bezeichnung mindestens eines Bewerbers einer Parteiliste eindeutig zu erkennen ist.
Wann ist ein Stimmzettel ungültig ausgefüllt?
Kurz gesagt: immer dann, wenn der Wählerwille nicht eindeutig hervor geht. Also etwa wenn entweder kein Bewerber oder wenn zwei bzw. mehrere Parteien angekreuzt wurden. Oder auch, wenn ein anderer als der amtliche Stimmzettel verwendet, oder dieser durch Abreißen oder dergleichen so beschädigt wurde, dass nicht mehr unzweideutig hervorgeht, welche Partei der Wähler wählen wollte. Gleiches gilt, wenn durch vom Wähler angebrachte Zeichen oder sonstige Kennzeichnung nicht mehr eindeutig hervorgeht, welche Partei er wählen wollte.
Darf ich den Stimmzettel zu einem Papierflieger oder Boot falten und so (im Kuvert) abgeben?
Ja, aber nur, wenn er noch gut leserlich ist. Sonst ist er ungültig, das heißt, die Stimme wird nicht mitgezählt.
Darf ich Zeichnungen auf dem Stimmzettel machen?
Ja, aber nur so, dass noch klar erkenntlich ist, welche Partei bzw. welchen Vorzugsstimmen-Kandidaten Sie gewählt haben.
Darf ich auch Zeichnungen auf mein Wahlkuvert machen?
Nein, darauf steht sogar eine Strafe von bis zu 218 Euro bzw. zwei Wochen Ersatzhaft. In Paragraph 50 der Europawahlordnung (EuWO) steht: "Die Anbringung von Worten, Bemerkungen oder Zeichen auf den Wahlkuverts ist verboten."
Wie viele Vorzugsstimmen kann ich vergeben?
Bei der EU-Wahl kann nur eine Vorzugsstimme vergeben werden.
Ich möchte Partei A wählen, aber Person B meine Vorzugsstimme geben, die für eine andere Partei kandidiert. Ist das möglich?
Nein. Die Person, der sie ihre Vorzugsstimme geben, muss der gewählten Partei angehören. Sonst ist die Vorzugsstimme ungültig.
Woher weiß ich, wem ich eine Vorzugsstimme geben kann?
Die Kandidaten stehen auf einem Aushang im Wahllokal. Wenn Sie eine Wahlkarte anfordern, bekommen Sie mit dieser auch eine Broschüre mit allen Namen.
Ich hab die falsche Partei angekreuzt. Was soll ich tun?
Am besten beim Wahlleiter einen neuen Stimmzettel holen - denn dem Stimmzettel muss ganz eindeutig zu entnehmen sein, wen sie gewählt haben. Holen Sie sich einen zweiten Stimmzettel, müssen Sie den ersten vor der Wahlbehörde zerreißen und mitnehmen - damit das Wahlgeheimnis gewahrt ist.
(APA/Red)
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