Alle 30 Stunden wird in Vorarlberg ein Betretungsverbot verhängt

Zudem sei davon auszugehen, dass viele Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, sich davor scheuen würden, Hilfe zu holen. Die Dunkelziffer an nichtbekannten Fällen sei wahrscheinlich dementsprechend hoch. “Wir wollen die Hilfseinrichtungen in Vorarlberg und Österreich besser bekannt machen und Frauen Mut machen, den Weg aus dieser belastenden Situation zu finden”, sagt die Frauenvorsitzende der Ländle-SPÖ, Veronika Keck.
So ist neben der Polizei (Notruf: 133) auch die Frauenhelpline (0800 222 555) rund um die Uhr erreichbar. Gewaltschutzzentren und Frauenhäuser bieten darüber hinaus Schutz. Einen raschen Kontakt zu Hilfseinrichtungen bietet die fem:HELP-App, die auf der Seite des Frauenministeriums heruntergeladen und direkt aufs Handy gespeichert werden kann.
Betretungsverbot nicht nur für die Wohnung verhängbar
Außerdem weist die Ländle-SPÖ darauf hin, dass seit Juli dieses Jahres auch ein Betretungsverbot über Schulen, Kindergärten oder andere Orte erlassen werden kann, wenn kein Betretungsverbot über die Wohnung des Opfers erlassen wurde. Das sei insbesondere dann wichtig, wenn Frauen und Kinder in Schutzeinrichtungen wie Frauenhäuser leben und der Täter den Wohnort des Kindes nicht kennen soll. Weiters wird im Rahmen eines verpflichtenden Tätergespräches dem Gefährder von geschulten Beamten vor Augen geführt, welche Konsequenzen es für ihn hätte, wenn er wieder straffällig würde.
Zudem ist seit Anfang 2016 auch Cybermobbing strafbar. Wer im Internet Lügen über andere Personen verbreitet oder jemanden beschimpft, kann strafrechtlich verfolgt werden. Einer britischen Studie zufolge würden Frauen dreimal so häufig wie Männer Opfer von Cybermobbing werden.
(Red.)