Von Christiane Eckert
Der 28-Jährige redet nicht lange um den heißen Brei herum. Im Mai hatte er in einer Pizzeria einen über den Durst getrunken und brachte es auf 1,5 Promille. Bei 0,8 Promille sind Beamte verpflichtet, die Fahrerlaubnis vorläufig abzunehmen. Doch bei der Fahrzeug- und Lenkerkontrolle in Lustenau wollte der Angehaltene nicht so klein beigeben und versuchte es mit einem Bestechungsversuch. Er holte 200 Euro aus der Tasche und fragte, ob man nicht ein Auge zudrücken könne. Die Beamten verneinten, stattdessen gab es eine Anzeige wegen „Versuchter Bestimmung zum Missbrauch der Amtsgewalt“.
Hohe Strafe
Da der Mann unbescholten und geständig war, die Tat außerdem beim Versuch blieb, gibt es eine Geldstrafe. Der Arbeiter verdient gut, somit fiel die Strafe mit 6000 Euro unbedingt und 6000 Euro auf Bewährung hoch aus. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
(VOL.AT)
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