Davon betroffen sind Schul- und Kirchplatz, Dorfplatz, Sportanlage Kella, Kiesfänger, Feuerwehr-Vorplatz samt Sportplatz, Spielplatz Eulentobel, Kindergarten Minderach sowie das Schwanen-Areal und der Gemeindesaal. Das Verbot gilt jeweils für die Außenbereiche ausgenommen sind genehmigte Veranstaltungen und gewerbliche Betriebe.
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