Dieses Fahrzeug war insofern auffällig, dass der Fahrzeuglenker zuvor schon bei der Zufahrt in das angrenzende Bankett gefahren war. Dabei wurden schon mehrere Verkehrsleiteinrichtungen (Leitpflöcke, Schneestangen, Verkehrszeichen) beschädigt. Beim Versuch das Fahrzeug auf dem Vorplatz des Tankstellenareals anzuhalten, zeigte der Fahrzeuglenker keinerlei Anstalten stehenzubleiben und rammte in weiterer Folge ein Polizeifahrzeug. Ein weiterer Kollege der Autobahnpolizei Großkrut, welcher ebenfalls versuchte den shweren Sattelschlepper anzuhalten, konnte nur durch einen Sprung auf die Seite einen Zusammenstoß verhindern.Ein Gruppeninspektor hatte die Vorfälle beobachtet und eilte den Kollegen zu Hilfe. Das Fahrzeug bewegte sich noch immer mit mäßiger Geschwindigkeit vorwärts. Der Fahrer hatte im Fahrerhaus das Bewusstsein verloren.
Polizist hielt Sattelschlepper an
Ohne abzuwarten lief der Polizist zu der Fahrzeugtür des Führerhauses, um das Fahrzeug zum Stillstand zu bringen und dem offensichtlich bewusstlosen Fahrzeuglenker zu helfen. GrInsp L. riss die Fahrertür des sich noch immer fortbewegenden SattelKfz. auf, sprang in das Innere des Führerhauses und betätigte die Handbremse, so dass sich das Fahrzeug verlangsamte und schließlich in gesicherter Position stehen blieb. Anschließend wurde der Fahrzeuglenker aus dem Führerhaus gebracht und ihm Erste Hilfe geleistet. Der verständigte Rettungsdienst versorgte in der folge den Fahrzeuglenker. Nach einiger Zeit stabilisierte sich dessen Zustand und er erlangte wieder das Bewusstsein.
Polizist rettet Tankstelle
Nur durch das zielstrebige und bestimmte Einschreiten des Gruppeninspektors konnte weiterer Schaden an der Tankstelle und an verschiedenen Verkehrsleiteinrichtungen am Areal des Rastplatzes Deutsch – Wagram, sowie auch ein etwaiger Personenschaden vermieden werden. Die Folgen einer Kollision mit den Zapfsäulen oder dem Tankstellenshop wären vermutlich tragisch gewesen.
Lenker war schwer alkoholisiert
Im Zuge der Unfallaufnahme wurde bei dem russischen Fahrzeuglenker eine starke Alkoholbeeinträchtigung, 1,18 Promille, festgestellt. Das gegenständliche Sattelkfz. erwies sich auf Grund erheblicher Mängel als nicht weiter fahrtauglich und nach Abnahme der Kennzeichen wurde die Weiterfahrt untersagt.
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