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Albertina erhält eigenes Gesetz für Van Gogh

Durch eine per eigenem Gesetz zugesagte, zeitlich begrenzte Ausweitung der Bundeshaftung, nach der der Staat für internationale Leihgaben während Sonderausstellungen in Österreichs Bundesmuseen haftet, werden der Wiener Albertina hunderttausende Euro an Versicherungsprämien erspart.

Die kostspielige Van Gogh-Ausstellung “Gezeichnete Bilder” (5.9.-8.12.), deren Gesamtversicherungswert laut einem Bericht der Tageszeitung “Der Standard” 2,75 Mrd. Euro beträgt, würde 2,75 Mio. Euro an Versicherungsprämien kosten. Für etwaige Schäden in der Höhe von 500 Mio. Euro springt jedoch nun der Staat ein, was die Versicherungsprämie senkt.

Dies wird in einem eigenen Gesetz festgeschrieben. Das “Bundesgesetz über die Haftungsübernahme für die Ausstellung ‘Vincent van Gogh. Gezeichnete Bilder'” soll laut “Standard” im Juli beschlossen werden und laut Regierungsvorlage am 31. Dezember 2008 wieder außer Kraft treten. Laut Vorblatt zum Entwurf ist das Ziel des Gesetzes die “Ermöglichung der Finanzierung dieser Ausstellung”, die durch die Albertina alleine “nicht möglich” sei.

Albertina-Direktor Klaus Albrecht Schröder betonte gegenüber der APA, dass die Staatshaftung seit ihrer Wiedereinführung vor rund vier Jahren bisher alle Ausstellungen aller Bundesmuseen abdecken konnte. Bei den 51 Gemälden und über 100 Aquarellen und Zeichnungen der Van Gogh-Schau “geht es sich zum ersten Mal bei weitem nicht aus”. Die Preis-Situation am Kunstmarkt habe sich auch seit der Wiedereinführung grundlegend verändert. “Staatshaftungen sind grundsätzlich dazu da, die ganz außergewöhnlichen Ausstellungen, die sonst nicht stattfinden könnten, zu ermöglichen”, so Schröder.

Diese Mithilfe zur Ausstellungsfinanzierung trifft laut “Standard” auf Missmut bei Schröders Kollegen. Belvedere-Direktorin Agnes Husslein sieht eine “Quersubventionierung”: “Ich würde auch gern eine Gauguin-Ausstellung machen, aber mein Budget lässt dies nicht zu. Schröder schwor uns als Vorsitzender der Direktorenkonferenz ein, an einem Strang zu ziehen. Nun macht er einen Alleingang”, wird sie im “Standard” zitiert. Ingried Brugger (Kunstforum) meint laut dem Bericht, dass Schröder durch das Gesetz “einen klaren Wettbewerbsvorteil” habe. Dies wies Schröder gegenüber der APA zurück: Kultur unterliege anderen Bestimmungen als jenen der Wettbewerbsbehörde in Brüssel, und der Begriff “Quersubventionierung” treffe ebenfalls nicht zu.

Als “einmalige Aktion” für die “teuerste Ausstellung der zweiten Republik” wird die “Initiative des Finanzministeriums” in dem für die Bundesmuseen zuständigen Unterrichtsministerium bezeichnet. Das Gesetz habe “keine Präzedenzwirkung”, so ein Sprecher von Unterrichtsministerin Claudia Schmied (S) zur APA, sondern die Ausstellung sei ein “Sonderfall”. Bei vergleichbar teuren Ausstellungen in der Zukunft werde man “im Einzelfall entscheiden”, hieß es. Im Ministerrat sei die nunmehrige Vorgehensweise einstimmig beschlossen worden.

Dass der Staat hier nicht die vergleichsweise niedrige Versicherungsprämie in der Höhe von 500.000 Euro bezahlt, sondern stattdessen im Schadensfall für bis zu 500 Mio. Euro einspringt, sei “international üblich”, so der Sprecher. Im Vorblatt zum Entwurf heißt es, “ein solches Schadensausmaß ist jedoch nicht zu erwarten. Aus den seit dem Jahr 2004 möglichen Haftungsübernahmen zugunsten von Bundesmuseen […] sind bisher noch nie Kosten für den Bund angefallen.”

Das “Bezahlen einer Versicherungsprämie ist letzten Endes vergeudetes Geld, das niemandem zu Gute kommt”, sagte auch Schröder, der sich eigentlich “Vorfreude” auf die Ausstellung eher als eine Kostendiskussion erwartet hätte. Wie hoch genau die Ersparnis für die Albertina sein wird, hat Schröder nicht bekannt gegeben. Zwar sei es richtig, dass die Prämie über die ganze Ausstellung gerechnet rund ein Promille des Versicherungswertes ausmache. Jedoch würden bei gewissen Werken etwa aus Übersee die anteiligen Kosten weit höher ausfallen. Der “Standard” gab die Ersparnis mit 500.000 Euro an.

Mit der Staatshaftung sollen im Allgemeinen die teuren Versicherungs-Kosten für Sonderausstellungen eingedämmt werden. Der Staat Österreich haftet für etwaige Schäden an Leihgaben aus internationalen Museen, die in den Bundesmuseen ausgestellt werden, in der Höhe von 1 Mrd. Euro pro Jahr. Im Oktober des Vorjahres hatten Schmied und Molterer eine davon unabhängige Initiative präsentiert, nach der die Bundesmuseen für 2008 zusätzlich 500.000 Euro für die Versicherung von Sonderausstellungen erhalten.

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