Die bauliche Sanierung und Verbesserungsmaßnahmen durch die Burghauptmannschaft kosteten zusätzlich 550.000 Euro. Dies sagten Albertina-Direktor Klaus Albrecht Schröder und Burghauptmann Wolfgang Beer am Mittwoch bei einem Pressegespräch. Die seit gestern, Dienstag, laufende Rücklagerung der Sammlung in den sanierten Tiefspeicher soll Anfang Jänner 2010 abgeschlossen sein.
Der am 23. Juni bekannt gewordene Wassereintritt habe anstatt der ursprünglich geschätzten 2.100 Liter nur 400 Liter betragen, so Schröder. Danach seien zwei weitere “minimalste” Wassereintritte verzeichnet worden. Das Depot werde künftig alle rund zwei Jahrzehnte “kontrolliert geräumt” werden müssen, um den Bestand der Abdichtung zu sichern bzw. erneuern, sagte Schröder im APA-Gespräch. Für Burghauptmann Wolfgang Beer ist dies nicht nötig: “Man kann alles drinnen lassen”, so Beer. Schröder würde “aus heutiger Sicht” dennoch “keine Baumaßnahmen über der Sammlung” erlauben, dies sei jedoch Entscheidung der künftigen Direktoren.
Die Kosten seien derzeit als Ausgabe im Budget der Albertina verbucht “als offene Forderung an die Republik Österreich”. Ob sich die Republik die Zusatzkosten am Klagsweg zurückzuholen gedenkt, darüber konnte Schröder “derzeit nichts sagen. Wir wissen nicht, wer diese Kosten tragen wird.” Diese Aufwendungen schlüsseln sich in rund 300.000 Euro für Investitionen, 528.000 Euro Personalkosten und 338.000 Euro “diverse Sachkosten” auf, heißt es in den Unterlagen der Albertina. Durch den Austausch der betroffenen Kassetten, in denen die Kunstwerke gelagert werde, und die nunmehrige Rücklagerung ins Depot werden weitere rund 450.000 Euro anfallen, so Schröder.
Es wurden sowohl die “Fehlstellen”, an denen Wasser eingedrungen ist, saniert als auch eine zusätzliche Isolierschicht eingefügt, so Beer über die Sanierungsmaßnahmen. Die 200.000 Euro, die die reinen Sanierungsmaßnahmen gekostet haben, von den ursprünglich am Bau des Tiefspeichers beteiligten Baufirmen zurückzubekommen sei “kein Problem”. Bezüglich der Verbesserungsmaßnahmen (350.000 Euro) sei “von den Firmen nichts zu holen”. Bezüglich der Forderungen der Albertina seien “die Juristen gerade dabei zu klären, in welcher Form man allenfalls an die Firmen herantritt”.
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