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Alberschwende: Fahrverbot nach 44 Jahren aufgehoben

44 Jahre bestand das Fahrverbot auf der Alten Landstraße - Der Fall ging bis vor den VfGH.
44 Jahre bestand das Fahrverbot auf der Alten Landstraße - Der Fall ging bis vor den VfGH. ©Screenshot Google
Der Verfassungsgerichtshof hat das Fahrverbot für die Alte Landstraße in Alberschwende, das 1976 erlassen wurde, für illegal erklärt.

Von Seff Dünser (NEUE)

Im Jahr 1976 erließ der damalige Alberschwender Bürgermeister ein Fahrverbot für die Alte Landstraße in Alberschwende-Müselbach. Davon ausgenommen waren Anrainer und Radfahrer. 44 Jahre später hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) jetzt die Fahrverbotsverordnung für gesetzwidrig erklärt und aufgehoben. Darüber muss die Vorarlberger Landesregierung nun im Vorarlberger Landesgesetzblatt unverzüglich informieren.

Die Wiener Verfassungsrichter haben die Gemeindeverordnung gekippt, weil vor deren Erlassung kein ordnungsgemäßes Ermittlungsverfahren nach der Straßenverkehrsordnung durchgeführt wurde. Demnach hätte die Gemeinde zuerst untersuchen und schriftlich dokumentieren müssen, warum nach einer Abwägung der verschiedenen Interessen ein Fahrverbot notwendig ist.

Neue Hochbrücke als Ersatz

Der seinerzeitige Bürgermeister von Alberschwende hat 1976 das Fahrverbot angeordnet, weil die 1969 erbaute Lingenauer Hochbrücke die Alte Landstraße als Straßenverbindung zwischen Müselbach und Lingenau ersetzt hat. 1985 wurde bei der Einmündung der Alten Landstraße in die Landesstraße 205 eine Schranke errichtet, für die Anrainer einen Schlüssel erhielten.

Auf der Lingenauer Seite der Alten Landstraße wohnt eine Frau, die dort zusammen mit ihrem Mann ein Unternehmen betreibt. Auch sie und die Kunden ihres Unternehmens durften die Alte Landstraße auf der Alberschwender Seite nicht befahren. Denn die Unternehmerin wurde von der Gemeinde Alberschwende nicht als Anrainerin anerkannt. Sie und ihre Kunden mussten über den Lingenauer Teil der Alten Landstraße zufahren. Für dringende Fälle bot ihnen die Gemeinde Alberschwende nach eigenen Angaben einen Schlüssel für die Müselbacher Schranke an. 2018 hat die Gemeinde Alberschwende ihnen eine befristete Ausnahmegenehmigung für das Befahren der Müselbacher Seite der Alten Landstraße gewährt, weil der Lingenauer Straßenteil wegen einer Bausperre gesperrt war.

Ein Argument reichte

Die Unternehmerin wandte sich an den Vorarlberger Landesvolksanwalt. Dessen Antrag auf Aufhebung des Fahrverbots hat der Verfassungsgerichtshof stattgegeben. Schon das fehlende Ermittlungsverfahren reichte den Verfassungshütern aus, um das Fahrverbot aufzuheben. Deshalb befassten sie sich nicht mehr mit dem zweiten Argument des Landesvolksanwalt, die Verordnung verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz mit der unterschiedlichen Behandlung von Anrainern.

(NEUE)

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