Daher erhalten Unternehmen, die im Zeitraum vom 1.11.2007 bis 31.7.2008 für Behinderte einen zusätzlichen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen, eine Förderung von 600 Euro für sechs Monate – zusätzlich zu einer allfälligen Integrationsbehilfe.
Weiters erhalten diese Beihilfe auch Behinderte, die sich in diesem Zeitraum eine selbstständige Existenz aufbauen, außerdem wird die Förderung für einen Ausbildungsplatz von derzeit 400 auf 600 Euro pro Monat erhöht. Damit erhofft sich der Sozialminister die Schaffung 500 zusätzlicher Arbeits- und Ausbildungsplätze für Menschen mit Behinderung. Das “leicht verständliche und unbürokratische” neue Fördermittel solle besonders kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) ansprechen, da Behinderte derzeit zumeist in größeren Unternehmen und bei öffentlichen Dienstgebern Arbeit finden. Unternehmen mit mehr als 25 Mitarbeitern haben die Verpflichtung, vier Prozent der Stellen mit Menschen mit Behinderung zu besetzen.
Die Angst vieler Unternehmen vor dem Kündigungsschutz – Arbeitnehmer mit einem Behinderungsgrad von über 50 Prozent dürfen nur mit Zustimmung des Behindertenausschusses gekündigt werden – versuchte der Minister zu zerstreuen. 2006 hätten Unternehmen in 633 Fällen einen Antrag auf Zustimmung zur Kündigung gestellt, lediglich in 32 Fällen sei die Kündigung untersagt worden.
Neben der “Aktion 500” planen das Ministerium und das mit der Ausführung betraute Bundessozialamt für Anfang 2008 ein Modell der gemeinnützigen Arbeitskräfteüberlassung, mit dem Unternehmen die Möglichkeit erhalten sollen, Behinderte auf Probe einzustellen. Außerdem soll ein “Unternehmensservice” eingerichtet werden, das über die Möglichkeiten zur Einstellung von Behinderten informieren soll.
Für die Kosten der “Aktion 500” veranschlagt das Ministerium rund zwei Millionen Euro, er würde sich aber freuen, wenn die Aktion gut angenommen und dieser Betrag überschritten würde, so Buchinger. 2006 wurden rund 139 Millionen Euro für die berufliche Integration und Arbeitsplatzsicherung für Behinderte investiert, für heuer sind dafür 150 Millionen veranschlagt.
Laut letzten Erhebungen des Sozialministeriums sind derzeit 28.759 Behinderte beim AMS arbeitslos gemeldet, rund 4.900 Personen davon weisen einen Grad der Behinderung von 50 Prozent oder mehr aus und fallen damit unter den Kündigungsschutz nach dem Behindertengleichstellungsgesetz. Entgegen dem allgemeinen Trend steigt die Arbeitslosigkeit bei Behinderten. Während die Gesamtarbeitslosenrate im September 2007 im Vergleich zum Vorjahr um 6,6 Prozent sank, ist die Arbeitslosenrate von Menschen mit Behinderungen um 3,1 Prozent gestiegen.
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