AKNÖ warnt vor ungerechtfertigten Reise-Stornogebühren
Entsprechende Urlaube können kostenlos storniert werden, bereits geleistete Anzahlungen für Hotel oder Flüge werden rückerstattet, wurde am Freitag in einer Aussendung auf die geltende Rechtslage hingewiesen.
Hohe Gebühren statt kostenloser Reise-Stornierung
Immer wieder würden sich allerdings Betroffene bei der AKNÖ melden, denen für die an sich kostenlose Stornierung hohe Gebühren in Rechnung gestellt worden seien. Als Beispiel wurde ein Paar aus Wiener Neustadt herangezogen, das im Frühsommer eine Fernreise antreten hätte wollen. Der Mann und die Frau erhielten eine geleistete Anzahlung und überwiesene Kosten für den Flug retour, jedoch wurde eine "Corona-Rückabwicklungsgebühr" in Höhe von 150 Euro sowie eine Flugticketgebühr von 170 Euro verrechnet.
"Es kann nicht sein, dass die Betroffenen abgesagter oder nicht durchführbarer Reisen die Leidtragenden sind und zur Kasse gebeten werden", sagte AKNÖ-Präsident Markus Wieser dazu. Geraten wurde, in ähnlich gelagerten Fällen Kontakt mit der AK-Konsumentenberatung aufzunehmen.
(APA/Red)
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