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AK warnt vor Mietvertragsfallen

Vorsicht bei Verträgen, für die das Mietrechtsgesetz nur zum Teil gilt
Vorsicht bei Verträgen, für die das Mietrechtsgesetz nur zum Teil gilt ©APA/THEMENBILD
Die Arbeiterkammer (AK) mahnt zur Vorsicht bei Mietverträgen, die nicht oder nur zum Teil dem Mietrechtsgesetz (MRG) unterliegen. Das gelte etwa für Mietwohnungen in Gebäuden, die nach Mitte 1953 ohne Fördermittel gebaut wurden und für Dachgeschoßwohnungen in Altbauten, die nach Dezember 2001 errichtet wurden. In Mietverträgen der Rimmo Prime Immobilienverwaltung (vormals teamneunzehn.at Hausverwaltung) mahnte die AK gleich 46 unzulässige Vertragsklauseln ab. Mit Erfolg.

Rimmo Prime unterzeichnete laut AK eine Unterlassungserklärung und verwendet und empfiehlt die Klauseln im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes künftig nicht mehr. Die beanstandeten Klauseln hätten Mieterinnen und Mieter "massiv benachteiligt, etwa zu Betriebskosten, Instandhaltungspflichten und anderen laufenden Kosten", teilte die Arbeiterkammer mit.

Da die beanstandeten Mietvertragsformulare einen Copyright-Hinweis auf die Engindeniz Rechtsanwälte für Immobilienrecht GmbH trugen, klagte die AK auch gegen die Kanzlei. Nach einem Vergleich habe diese zugesichert, die Mietvertragsformulare nicht mehr zu empfehlen.

(APA)

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