AK Vorarlberg sichert Ausgleichszulage

Der Grund? Die PVA behauptete, die Betroffene hätte noch Unterhaltsansprüche aus ihrer Scheidung – dabei war längst eine einmalige Ausgleichszahlung vereinbart und geleistet worden.
AK Sozialrechtsexpertin Dr. Katharina Fürweger ließ nicht locker: Sie konnte den entscheidenden Beleg für die Ausgleichszahlung noch rechtzeitig sichern, bevor der wichtige Kontoauszug unwiderruflich gelöscht worden wäre. Nach einer Klage und weiteren Verhandlungen lenkte die PVA schließlich ein.
Die Pensionistin erhielt ihre Ausgleichszulage rückwirkend ab August 2023 plus Nachzahlung. AK Präsident Bernhard Heinzle betont: "Es ist nicht nachvollziehbar, dass Betroffene monatelang um ihre Existenzgrundlage bangen müssen, obwohl die Sachlage eindeutig ist."
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