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AK Vorarlberg: 760.000 Haushalte gingen bei Energiekostengutschein leer aus

Zweiter Verhandlungstag in AK-Klage gegen die Republik wegen Verfassungswidrigkeit
Zweiter Verhandlungstag in AK-Klage gegen die Republik wegen Verfassungswidrigkeit ©VOL.AT | Canva
Nach Berechnungen der Arbeiterkammer Vorarlberg (AK) schauten beim Energiekostengutschein mindestens 760.000 Haushalte in Österreich durch die Finger.

Die AK klagte daher die Republik Österreich, sie sieht die Bezugsbedingungen als gleichheitswidrig an. Zum zweiten Verhandlungstag am Bezirksgericht Feldkirch sei am Mittwoch trotz Ladung erneut kein Vertreter der Republik erschienen, so die AK in einer Aussendung.

Am 9. April 2022 trat der Gutschein per Energiekostenausgleichsgesetz 2022 (EKAG 2022) in Kraft. An jede Adresse in Österreich wurde ein 150 Euro-Gutschein versendet, um die Haushalte wegen der gestiegenen Energiekosten zu entlasten. Um diesen einlösen zu können, durfte man eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten und musste über einen Energieliefervertrag, also über einen Stromzähler, verfügen. Wer zwar einen Haushalt, aber keinen Stromzähler hat, etwa weil seine Stromkosten mittels Subzähler bzw. über die Betriebskosten abgerechnet werden, blieb außen vor.

Hunderte Beschwerden

Bei den Konsumentenschützern der AK hagelte es daraufhin hunderte Beschwerden. Die AK sah eine verfassungswidrige "sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung" und zog im Namen einer Betroffenen vor Gericht. Beim ersten Verhandlungstag Mitte August wollte das Gericht zunächst geklärt wissen, wie viele Haushalte in Österreich von der möglichen Gleichheitswidrigkeit betroffen sind. Nach Berechnungen der AK gingen mindestens 760.000 Haushalte in Österreich unrechtmäßig leer aus.

AK fordert Beleg für Treffsicherheit

Die Klägerseite beantragte, dass die Republik alle Daten vorlegen muss, die die angebliche Treffsicherheit des EKAG belegen. Dazu gab es aber auch am zweiten Verhandlungstag keine Informationen, zudem sei abermals kein Rechtsvertreter der Republik erschienen. Dafür kann es laut AK lediglich zwei Gründe geben: "zum einen, dass die Republik diese Daten und Fakten gar nie erhoben hat, weshalb sie nicht zur Verfügung stehen, oder dass die Daten und Fakten die Argumentation der Klägerin stützen". An sich war eine Aussage eines Rechtsvertreters der Republik angekündigt.

"Das lässt vermuten, dass man sich aufseiten der Verantwortlichen wohl bewusst ist, dass das EKAG 2022 nicht treffsicher ist und man sich keiner Befragung dazu stellen will, in der man das zugeben müsste", so die Klägerseite zum Nichterscheinen. Schließlich sei beim Stromkostenzuschussgesetz ja genau an jenen Stellen nachgebessert worden, die im EKAG kritisiert wurden. Ein Urteil im Sinne der Klagseite könnte erhebliche Signalwirkung haben, die AK hoffte auf eine Nachzahlung für all jene, die bisher nicht zum Zug kamen. Im dem Fall ginge es für die Republik um rund 114 Mio. Euro.

(APA)

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