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AK kritisiert Parkplatzverordnung

Feldkirch -­Die Parkplatzsuche könnte für Pendler bald noch nervenaufreibender werden als sie ohnehin schon ist: Geht es nach der im Zuge einer Baugesetzänderung geplanten Verordnung des Landes über Stellplätze für Fahrräder und Kraftfahrzeuge, sind künftig nicht nur Mindest-, sondern auch Höchstzahlen vorgeschrieben.

Konkret dürfte ein Industriebetrieb, egal ob er mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen ist oder nicht, nur noch einen Stellplatz pro 2,5 Mitarbeiter anbieten. „Was da beim Schichtwechsel los ist, will man sich lieber nicht vorstellen“, befürchtet AK-Direktor Rainer Keckeis.

Die neuen Vorschriften gelten zwar grundsätzlich nur für Neubauten, es könnten aber auch An- und Umbauten dazu führen, dass die Zahl der Stellplätze den neuen Vorschriften angepasst werden müssen. „Wir kritisieren vor allem, dass die Verordnung nur auf die Gebäudenutzung abstellt, nicht aber darauf, ob ein Betrieb gut oder schlecht mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen ist“, sagt der AK-Direktor, der auch Eigentumsrechte durch solche Regelungen über Gebühr eingeschränkt sieht. Ein kleiner Gewerbebetrieb mit fünf Mitarbeitern irgendwo an der Peripherie dürfte künftig nur noch zwei Parkplätze zur Verfügung stellen. Drei Mitarbeiter haben leider Pech.

Laut Erhebungen in der Vorarlberger Wirtschaft liegen die Stellplatzahlen der Industriebetriebe derzeit je nach Erfordernis bei 1,1 bis 2 Mitarbeiter pro Abstellplatz. Künftig wäre das Verhältnis 1:2,5. Ob diese Verkehrslenkung per Brechstange wirklich den gewünschten Erfolg zeitigt, nämlich unnötigen motorisierten Individualverkehr einzudämmen, ist mehr als fraglich. Parkplatzsuchende Automobilisten verursachen nämlich eher mehr als weniger Verkehr.

Absurde Entwicklungen gäbe es auch bei Handelsbetrieben. So müssten bei neuen Einkaufszentren in der Größe des Dornbirner Messeparks künftig rund 800 Fahrradabstellplätze vorhanden sein. Gleiches gilt z. B. für Hotels in Lech (mindestens 1,4 Quadratmeter Fahrradabstellfläche je 10 Gäste- und Personalzimmer)  oder für Bars in Innenstädten (1,4 Quadratmeter je 8 Verabreichungsplätze).

„Gerade in Vorarlberg, wo immer wieder gegen Reglementierungswut gewettert und der Verwaltungsreform das Wort geredet wird, erstaunt ein solcher Verordnungsentwurf doch sehr“, wundert sich Keckeis.

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