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AK fordert Begrenzung der Altbaumieten

Die Arbeiterkammer (AK) hat ihre Kritik am Mietrecht erneuert. Besonders das Richtwertmietsystem, das die Höhe der Mieten in Altbauwohnungen gesetzlich regeln soll, ist den Arbeitnehmervertretern ein Dorn im Auge. "Dieses System ist völlig intransparent und nicht praktikabel", sagte AK-Mietrechtsexperte Franz Köppl am Donnerstag auf einer Pressekonferenz in Wien. Demnach sind Altbaumieten wegen intransparenter Zuschläge auf den Richtwert meist viel zu hoch angesetzt.

“Die Mieten werden einfach nach dem Marktwert festgelegt,” so Köppl. Die Höhe des Mietzinses sei aber gesetzlich festgelegt, in Wien etwa mit 4,91 Euro pro Quadratmeter. Ist dem Vermieter das zu wenig, kann er gewisse Zulagen verlangen, ohne diese aber im Mietvertrag begründen zu müssen. “Es ist absurd, dass nicht einmal der Mieter weiß, woher diese Zuschüsse kommen”, sagte der AK-Experte. Als Ergebnis seien die überprüften Mieten, die innerhalb des Richtwertsystems abgeschlossen wurden, im Schnitt genau so hoch wie auf dem freien Markt vereinbarte Mieten. Für die AK der Beweis, dass das System nicht greift.

In das Richtwertmietsystem fallen mehrgeschossige Häuser, die vor 1945 gebaut wurden. Österreichweit betrifft das laut Kammer 500.000 Wohnungen, davon die meisten in Wien.

Mieter, die Verdacht schöpfen, können ihren Mietzins in einem gerichtlichen Verfahren überprüfen lassen. Die Arbeiterkammer rät, sich an eine Mietervereinigung zu wenden, die Rechtsschutz anbietet. Innerhalb des Verfahrens kann der Vermieter dann zu einer Rückzahlung sowie zur Senkung des Mietzinses gezwungen werden. 150 der 350 in der Studie überprüften Verträge durchliefen ein solches Verfahren. “Der Hauptmietzins war im Schnitt um 60 Prozent zu hoch, in 148 von 150 Fällen war der Mieter vor Gericht erfolgreich”, so Walter Rosifka von der AK. Die Kammer schätzt, dass 70 bis 80 Prozent aller Altbaumieten zu hoch angesetzt werden, trotzdem würden nur 1 bis 2 Prozent der Mieter ein Überprüfungsverfahren anstoßen.

Besonders die Mieter mit befristeten Verträgen würden zu viel zahlen, so die AK weiter. Laut Gesetz müsse in diesen Fällen nämlich ein Abschlag von 25 Prozent gewährt werden, “in Wirklichkeit sind die Verträge aber genau so teuer wie unbefristete Verträge”, sagte Köppl.

Nun fordert die AK eine Reform des Mietrechts. “Selbst die Gerichte haben Schwierigkeiten, den genauen Mietzins festzulegen”, so Köppl. Es brauche daher mehr Transparenz und klare Regelungen für zulässige Mietaufschläge. Ganz abgeschafft gehört laut AK der Lagezuschlag. “Wenn die Wohnung etwa durch einen U-Bahn-Anschluss aufgewertet wird, ist das keine Leistung des Vermieters, sondern des Steuerzahlers”, sagte Köppl. Die Mietervereinigung unterstützt diese Forderungen. “Eine Aufzählung der Zuschüsse im Mietvertrag sowie im Gesetz ist wichtig”, sagte Präsident Georg Niedermühlbichler in einer Aussendung.

Wie die AK fordert die SPÖ-Wohnbausprecherin Ruth Becher in einer Pressemitteilung eine Begrenzung der Zuschläge auf 20 Prozent des Richtwertes. Der Wiener Wohnbaustadtrat Michael Ludwig (S) stellte in einer Aussendung fest: “Das derzeit gültige System lässt jegliche Transparenz und Fairness vermissen.”

Für den Verband der Immobilientreuhänder (ÖVI) liegt das Problem darin, dass der Richtwert in Wien viel zu niedrig festgesetzt worden sei. “Mit der politischen Entscheidung, den Richtwertmietzins künstlich niedrig zu halten, werden solche angeblich überhöhten Mietzinse vorsätzlich produziert”, antwortete ÖVI-Präsident Anton Holzapfel auf die AK-Kritik via Aussendung. Es sei zudem nicht nachvollziehbar, warum Vermieter von Neubauwohnungen den Mietzins frei kalkulieren dürfen, die Vermieter von Altbauwohnungen aber nicht.

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