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AK antwortet: Muss ich dem Chef Reiseziele offenlegen?

Kann der Chef von mir verlangen, dass ich meine Reiseziele preisgebe?
Kann der Chef von mir verlangen, dass ich meine Reiseziele preisgebe? ©Photo by Amy Hirschi on Unsplash
Ein Schweizer Unternehmen ließ damit aufhorchen, dass Mitarbeiter angeben müssen, wo genau sie ihren Urlaub verbringen. Schweizer Arbeitsrechtler sehen dieses Vorgehen kritisch. Doch wie sieht die Rechtslage in Österreich aus?
Unternehmen verlangt Offenlegung der Reiseziele

AK-Rechtsexpertin Tamara Thöny-Maier betont, dass der Arbeitgeber grundsätzlich keinen Rechtsanspruch darauf hat, zu erfahren wo und wie der Arbeitnehmer seinen Urlaub verbringt. "Es wird aber natürlich seitens des Arbeitgebers ein genereller Hinweis darauf zulässig sein, dass man bei der Reiseplanung auf Reisewarnungen achten soll", sagt die Expertin.

In einer VOL.AT-Umfrage stimmten rund 70 Prozent gegen eine verpflichtende Offenlegung der Reiseziele. Was meinen Sie?

Frage nach Risikogebiet wahrheitsgemäß beantworten

Die Frage des Arbeitgebers, ob der Arbeitnehmer sich im Urlaub in einem Risikogebiet aufgehalten hat, sei nur dann zulässig, wenn der Aufenthalt in diesem Gebiet gesundheitliche Auswirkungen auf die Belegschaft haben könnte und werde wohl resultierend aus der Treuepflicht auch wahrheitsgemäß zu beantworten sein, damit der Arbeitgeber allenfalls besondere Schutzmaßnahmen zugunsten anderer Arbeitnehmer etc. ergreifen kann, stellt Tamara Thöny-Maier fest. Das Reisen in bestimmte Gebiete kann der Arbeitgeber aber keinesfalls verbieten.

(Red.)

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